Aufarbeitung der diskriminierenden Urteile des Bundesgerichtshofs zum NS-Völkermord an den Sinti und Roma erforderlich

BGH-Präsidentin Bettina Limperg beim Besuch des Zentralrats in Heidelberg: „Für 1956er Urteil kann man sich nur schämen“

Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs (BGH) Bettina Limperg besuchte heute den Zentralrat und das Dokumentationszentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg. Gegenstand des ausführlichen Gesprächs mit dem Vorsitzenden des Zentralrats, Romani Rose, war insbesondere die frühere diskriminierende Rechtsprechung des BGH gegenüber Sinti und Roma.

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Mit seinem Büro in Heidelberg bewirkte der Zentralrat ab dem Jahr 1982 für die noch lebenden Opfer der NS-Verfolgung eine grundlegende Änderung der früheren diskriminierenden Wiedergutmachungspraxis. Mit dem Artikel soll ein Überblick über die heute in der Praxis noch relevanten Regelungen zur Entschädigung von Sinti und Roma gegeben werden. ... mehr