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Herzlich Willkommen beim Zentralrat Deutscher Sinti und Roma!
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen über die aktuellen Schwerpunkte unserer Arbeit, unsere politischen Forderungen sowie über wichtige Etappen der Geschichte unserer Bürgerrechtsbewegung.
Am 24. Oktober 2012 wurde in Berlin das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas im Beisein von Bundespräsident Joachim Gauck und Bundeskanzlerin Angela Merkel eingeweiht. Dreißig Jahre nach der Anerkennung des Völkermordes durch den damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt wurde damit das Schicksal der 500.000 während des Holocaust ermordeten Sinti und Roma gewürdigt.
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 Über 150 Überlebende des Völkermordes an Sinti und Roma nahmen an der Einweihung des Denkmals in Berlin teil.
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 Am 17. März 1982 empfing der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt eine Delegation des Zentralrats unter Leitung des Vorsitzenden Romani Rose und anerkannte den Völkermord an den Sinti und Roma aus Gründen der sogenannten "Rasse".
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Mo. 10.06.2013 Bundesjustizministerium soll Aufarbeitung der NS-Vergangenheit auch für diskriminierende Rechtssetzung gegen Sinti und Roma vornehmen

Bundesjustizministerium soll Aufarbeitung der NS-Vergangenheit auch für diskriminierende Rechtssetzung gegen Sinti und Roma vornehmen
Anlässlich der am 10. Juni 2013 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vorgesehenen öffentlichen Vorstellung der Dokumentation „Die Rosenburg –
Das Bundesjustizministerium und die NS-Vergangenheit“ bat der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die Aufarbeitung der Geschichte des Ministeriums weiterhin konsequent zu betreiben. Hierzu gehöre unbedingt die Haltung des BMJ gegenüber den Minderheiten als Betroffenen von rassistischer Rechtssetzung bis Mitte der 1965er Jahre.
In seinem heutigen Schreiben an die Ministerin begrüßte Rose ausdrücklich deren Initiative vom vergangenen Jahr, eine unabhängige wissenschaftliche Kommission zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) einzuberufen, die jetzt eine erste „Bestandsaufnahme“ vorlegt.
Die Kommission müsse aber über die bisherigen Feststellungen hinaus auch der Frage nachgehen, inwieweit die Weiterbeschäftigung der NS-Juristen im BMJ den neu gegründeten Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland beschädigte und NS-Gedankengut weiter am Leben hielt, so der Zentralratsvorsitzende in seinem Schreiben an die Bundesjustizministerin. Das sei gerade am Beispiel der Behandlung der Minderheit der Sinti und Roma in eklatanter Weise deutlich geworden, so Rose, und das BMJ dürfe diese Seite seiner Geschichte nicht ausblenden.
So arbeitete bis 1964 Franz Maßfeller als Referatsleiter im BMJ. Maßfeller war im 3. Reich maßgeblicher Kommentator der „Nürnberger Rassegesetze“ und Vertreter des Reichsjustizministeriums bei den Folgekonferenzen der Wannsee-Konferenz zur „Endlösung der Judenfrage“. Er schrieb in seinem Kommentar zum „Blutschutzgesetz“: „Nicht nur durch deutsch-jüdische Mischungen wird die Reinheit des deutschen Blutes gefährdet. Auch die Mischung anderen artfremden Blutes mit deutschem Blut ist für die Weiterentwicklung des Volkes nachteilig … Als Träger artfremden Blutes werden … die Negerbastarde im Rheinland und die sich in Deutschland aufhaltenden Zigeuner in Betracht kommen.“(Blutschutz- und Ehegesundheitsgesetz“ von Gütt, Linden. Maßfeller, München 1936, S. 225ff.) Damit sei in der Bevölkerung die Haltung erzeugt worden, dass die anschließenden Verfolgungen und Völkermordmaßnahmen gegen Juden und Sinti und Roma auf „geltendes Recht“ zurückgingen, schrieb Rose. Die Bevölkerung habe so dem Ausschluss aus der Gesellschaft und den vor aller Augen stattfindenden, familienweisen Deportationen ruhig zusehen können.
Das Wirken dieser NS-Juristen prägte die Rechtspolitik in der Bundesrepublik Deutschland über Jahrzehnte hinweg. So fällten am 7. Januar 1956 die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) ein Grundsatzurteil zur Ablehnung der Entschädigung von NS-verfolgten Sinti und Roma. Dort stellte der BGH fest, die „Zigeuner“ seien von den Nationalsozialisten zu Recht als „artfremd“ behandelt worden, verweist dazu auf den Kommentar von Maßfeller und führt weiter aus: „Sie [die Zigeuner] neigen, wie die Erfahrung zeigt, zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und Betrügereien, es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe der Achtung von fremdem Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstreib zu eigen ist.“ (BGH IV ZR 211/55 S. 8 und 9 in RZW 56; 113, Nr. 27).
Die unter der Dienstaufsicht des BMJ stehenden und von dort vorgeschlagenen Bundesrichter hatten von Maßfeller und seinen vorgesetzten Kollegen dafür keine Kritik zu befürchten.
Diese Fortschreibung rassistischer „Rechts“-Auffassungen bildete in den folgenden Jahrzehnten die Grundlage für das Weiterleben diskriminierender Vorurteile in der Bevölkerung und diente vor allen Dingen als Rechtfertigung für Repressalien, schikanöse Kontrollen und die Sondererfassung durch Polizeibehörden unter bundesweiter Anleitung durch die sogenannte „Landfahrer-Zentrale“ im Bayerischen Landeskriminalamt. Dort arbeiten die früheren SS-Leute aus dem Reichssicherheitshauptamt, die die Völkermordmaßnahmen gegen Sinti und Roma organisiert hatten.
Arnold Roßberg
Jur. Mitarbeiter
arnold.rossberg@sintiundroma.de
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Mi. 29.05.2013 Romani Rose am Sonntag im KAMINGESPRÄCH bei PHOENIX mit Elmar Theveßen
 Sendetermine:
Sonntag, der 2. Juni 2013 um 13.00 Uhr (Wiederholung um 24.00 Uhr)
Eine weitere Ausstrahlung ist für Sonntag, 9. Juni 2013, 17.00 Uhr geplant.
Romani Rose, der im Jahre 1979 zu den ersten Bürgerrechts-Aktivisten der deutschen Sinti und Roma gehörte und im Jahre 1982 Mitbegründer des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma war, ist einer der wichtigsten Repräsentanten der Minderheit. Als Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma setzt er sich nicht nur in Deutschland, sondern auch auf der internationalen Ebene gegen die Diskriminierung der Minderheiten und für ihre gleichberechtigte Anerkennung und Teilhabe im gesellschaftlichen und politischen Leben ein.
Aktuell gilt sein Engagement der Forderung nach wirksamen politischen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Rechtsextremismus, die vor allem nach den aktuellen Ereignissen wie der „NSU“-Mordserie und den rechtsextremistischen Mord- und Gewaltaktionen gegen Roma in Ungarn und anderen Ländern Europas, die Minderheit stark verunsichert hat. Auch in der momentanen Zuwanderungsdebatte in Deutschland, die von Rechtspopulisten auf dem Rücken der Roma-Flüchtlinge aus Südosteuropa geführt wird, wirbt Rose für eine geänderte EU-Politik zur Verbesserung der Lage in den Heimatländern der eingewanderten Roma-Familien.
Romani Rose ist 1946 geboren und hat selbst 13 Personen seiner Familie in den Konzentrations- und Vernichtungslagern der Nationalsozialisten verloren.
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Do. 23.05.2013 Zentralrat beantragt gegen NPD Strafverfahren und Beschlagnahme des Flugblattes „Zigeunerflut stoppen!“- Facebook soll Internet-Seite löschen
 Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma stellte heute bei der Staatsanwaltschaft in Duisburg Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen gegen die Verantwortlichen der Partei „NPD“ in Duisburg, die das Flugblatt mit der Aufschrift: „Zigeunerflut stoppen! Kriminalität bekämpfen! NPD“ bei einer Veranstaltung am 18. Mai 2013 in Duisburg verteilten, und den Flyer im Internet in dem „Facebook“-Netzwerk weiterhin verbreiten. (https://m.facebook.com/npd.de/posts/10151497957944584). Auf dem Flugblatt ist im Hintergrund ein unscharfes Foto abgebildet, das eine Frau mit Kopftuch und Kinder zeigt. Im Vordergrund ist ein Foto mit dem Blick in eine Pistolenmündung und ein weiteres Foto, das eine Hand mit einem geöffneten Messer zeigt, abgebildet.
Auf das Flugblatt der NPD wurde der Zentralrat von jungen deutschen Sinti aufmerksam gemacht, die sich hier direkt angegriffen und bedroht fühlen.
Dieses Flugblatt sei eine rassistische Aufstachelung zu Hass und Gewalt gegenüber Sinti und Roma, die in einer bedrohlichen Weise den öffentlichen Frieden gefährde, heißt es in der Strafanzeige. Die NPD appelliere mit der Machart des Flugblattes an niedrigste Aggressionen und die gesamte Minderheit werde in propagandistischer Manier pauschal kriminalisiert. Eine derartige Form der Volksverhetzung verlasse jeden sachlichen Rahmen der im Wahlkampf noch zulässigen Meinungsäußerungen. „Die NPD beweist damit ihre Feindschaft gegenüber dem Rechtsstaat“, kommentierte Zentralratsvorsitzender Romani Rose heute in Heidelberg.
Der Zentralrat beantragte die Beschlagnahme der Flugblätter und schaltete die Länderorganisation „jugendschutz.net“ in Mainz ein, gegenüber der Internet-Firma „Facebook“ die Löschung der entsprechenden Internetseite zu veranlassen. Die Firma „Facebook“ war bisher ohne Begründung den Rundtisch-Gesprächen der Bundesregierung zur Verhinderung volksverhetzender Inhalte im Internet ferngeblieben, während Firmen wie „google“ und „ebay“ Maßnahmen ergriffen. |
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| Berichte, Texte und Stellungnahmen |
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