Was geht noch? Zu Möglichkeiten der juristischen Aufklärung von NS-Verbrechen

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Datum
19.07.2016
19:00 - 21:00 Uhr

Veranstaltungsort
Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma
Bremeneckgasse 2
69117 Heidelberg


Vortragsveranstaltung mit Oberstaatsanwalt Jens Rommel. Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen

Was geht noch? Zu Möglichkeiten der juristischen Aufklärung von NS-Verbrechen 70 Jahre nach den Nürnberger Prozessen

1946 gingen vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg die ersten Prozesse zu Ende, mit denen Verbrechen der Nationalsozialisten in Diktatur und Weltkrieg mit den Mitteln des Strafrechts geahndet werden sollten. Die Besatzungsmächte in den jeweiligen Zonen, ausländische Staaten, die Bundesrepublik Deutschland und die DDR haben auf die Gräueltaten in unterschiedlicher Weise reagiert. In der Bundesrepublik ist seit 1958 die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen beauftragt, weltweit Material über nationalsozialistische Verbrechen zu sammeln, zu sichten und auszuwerten, um mit ihren Vorermittlungen Verfahren der Staatsanwaltschaften und Hauptverhandlungen vor Gericht zu fördern. 1979 hat der Bundestag endgültig entschieden, dass Verbrechen des Mordes nicht verjähren.

Der neue Leiter der Zentralen Stelle geht den Schwierigkeiten bei der juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen in der Bundesrepublik nachgehen und erörtert, welche Chancen die heutigen Ermittlungen noch haben. In diesem Zusammenhang wird er auch die aktuellen Strafverfahren vor deutschen Gerichten skizzieren.

PDF Download der Einladung

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