Erinnerungsarbeit

Gedenkfeier am ehemaligen Krematorium V in Auschwitz-Birkenau, 2017 © Jarek Praszkiewicz

Der Holocaust an den Sinti und Roma wurde nach der Befreiung vom Nationalsozialismus jahrzehntelang aus dem historischen Gedächtnis und der öffentlichen Erinnerung verdrängt. In der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland fand weder eine politische noch eine juristische Aufarbeitung dieses Völkermords statt. Im Gegenteil: Die meisten der ehemaligen Täter konnten in Behörden oder in der Wirtschaft ungehindert Karriere machen. Den wenigen Überlebenden, körperlich und seelisch gezeichnet von Verfolgung und KZ-Haft, verweigerte der deutsche Staat die moralische und rechtliche Anerkennung ebenso wie eine materielle Entschädigung. Der Völkermord an den Sinti und Roma wurde nicht nur in Politik, Gesellschaft und Wissenschaft ignoriert, auch an den historischen Orten der Verfolgung, den Mahn- und Gedenkstätten, fand lange Zeit keine Auseinandersetzung mit diesem Verbrechen statt. Das galt auch für Gedenkveranstaltungen in Auschwitz und anderen Orten der Vernichtung.

Dass sich die Erinnerung an den Völkermord an den Sinti und Roma heute grundlegend geändert hat, ist vor allem auf die Bürgerrechtsbewegung der deutschen Sinti und Roma und die Arbeit des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma zurückzuführen, der sich im Februar 1982 formiert hat und der im selben Jahr die offizielle Anerkennung der Völkermordverbrechen durch den damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt erwirkte. Im Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, der 1997 gegründeten Facheinrichtung des Zentralrats, wurde in einer ständigen Ausstellung die Dimension des Völkermords an den Sinti und Roma erstmals für eine breite Öffentlichkeit sichtbar gemacht. Vertreter des Heidelberger Zentrums wurden außerdem in Fachgremien berufen, die die Gedenkstätten beraten und deren konzeptionelle und inhaltliche Arbeit mit gestalten. Als Ergebnis dieser engen Kooperation ist der Genozid an den Sinti und Roma inzwischen in vielen Ausstellungen der Mahn- und Gedenkstätten gut dokumentiert.

Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas

Am 24. Oktober 2012 wurde durch die Bundesregierung, vertreten durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas in Berlin eingeweiht. Dreißig Jahre nach der Anerkennung des Völkermordes durch den damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt wurde damit das Schicksal der 500.000 während des Holocaust ermordeten Sinti und Roma offiziell gewürdigt. Der Bau des Denkmals ist ein wichtiger Erfolg der Bürgerrechtsbewegung der deutschen Sinti und Roma und der Arbeit des Zentralrats, der sich über 20 Jahre für die Errichtung eines zentralen Holocaust-Mahnmals in Berlin eingesetzt hat.

Gedenkfahrten für Holocaust-Überlebende und deren Angehörige

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma lädt die Überlebenden des Holocaust und ihre Angehörigen seit vielen Jahren ein, an den Gedenkfeierlichkeiten in den ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslagern Auschwitz und Sachsenhausen teilzunehmen. Da viele der alten Menschen die Reise an die Gedenkorte nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten können, besteht eine politische und gesellschaftliche Verpflichtung, es den Überlebenden zu ermöglichen, persönlich an Gedenkfeiern an den Orten ihrer früheren Inhaftierung teilzunehmen.

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