A U F R U F für Schutz und Erhaltung der Grabstätten von NS-verfolgten Sinti und Roma

Sinti- und Romafamilien stehen zunehmend vor dem Problem, daß die Grabstätten ihrer Angehörigen, die den Holocaust überlebt hatten, aufgrund abgelaufener Ruhefristen nach den üblichen Friedhofsordnungen beseitigt werden sollen. Diese Gräber sind für die Familien stets auch Erinnerungsstätten für ihre Angehörigen, die in Auschwitz und den anderen Konzentrations- und Vernichtungslagern ermordet wurden – für sie gibt es keine Gräber.

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