Sinti- und Romafamilien stehen zunehmend vor dem Problem, daß die Grabstätten ihrer Angehörigen, die den Holocaust überlebt hatten, aufgrund abgelaufener Ruhefristen nach den üblichen Friedhofsordnungen beseitigt werden sollen. Diese Gräber sind für die Familien stets auch Erinnerungsstätten für ihre Angehörigen, die in Auschwitz und den anderen Konzentrations- und Vernichtungslagern ermordet wurden – für sie gibt es keine Gräber.
Am 9. Dezember 2016 haben Bund und Länder im Rahmen der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in Berlin einen Beschluss zum Ruherecht für Grabstätten der unter der nationalsozialistischen ... mehr
Mit der Anbringung einer besonderen Gedenktafel im Beisein des Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, der Stellvertretenden Regierungspräsidentin aus Tübingen, Frau Grit Puchan und der Familie ... mehr