Bundesratsinitiative für Diskriminierungsverbot im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gefordert

Innenminister sollen Bundesratsinitiative für Diskriminierungsverbot gegen Minderheitenkennzeichnung im AGG beschließen

Der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, sandte heute an alle Innenminister und -senatoren der Länder und an den Bundesinnenminister einen neuen Vorschlag zum geforderten „Diskriminierungsverbot gegen die Minderheitenkennzeichnung Beschuldigter in der Berichterstattung der Behörden“. Dieses Verbot könne anstatt in das Verwaltungsverfahrensgesetz – wie im Juli 2006 vom Zentralrat vorgeschlagen – „genauso gut mit einem eigenen Paragraphen in das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgenommen werden“, schrieb Rose.

Der Zentralratsvorsitzende fordert einen Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) für eine Bundesratsintiative. Nach dem Treffen im Oktober 2006 mit dem damaligen IMK-Vorsitzenden Günther Beckstein in München trifft Rose dazu morgen (Donnerstag) den niedersächsischen Innenstaatssekretär Wolfgang Meyerding. Auch mit den Innenministern in Schleswig-Holstein, Ralf Stegner, und in RheinlandPfalz, Karl Peter Bruch, sind Gespräche vereinbart. Rose legte Beckstein 554 Zeitungsartikel und Meldungen aus der Zeit von Januar 1995 bis Juli 2006 mit unnötiger Minderheitenkennzeichnung vor. In 508 der 554 Fälle (92 Prozent) veranlassten deutsche Polizei- und andere Behörden diese Kennzeichnung der Beschuldigten als „Sinti“ oder „Roma“ oder mit Synonymbegriffen. „Spitzenreiter“, so Rose, seien Hessen mit 133 Fällen, Nordrhein-Westfalen mit 85 und Baden-Württemberg mit 63 Fällen. Deshalb könne er sich gerade dort nicht weiter mit dem „Abschieben der Verantwortung auf die Presse“ oder mit „Belehrungen über Artikel 3 des Grundgesetzes“ von Gesprächen mit den Innenministern abhalten lassen, erklärte Rose.

In seinen Briefen schrieb er: „Der Beschluss der Innenministerkonferenz vom 23./24. Juni 2005 zur Unterbindung von Bezeichnungen über die Zugehörigkeit von Beschuldigten zu den Sinti und Roma in behördlichen Mittelungen kann ohne weiteres in die Gesetzesbegründung des Diskriminierungsverbots einfließen, das auch andere Minderheiten betrifft. Sofern Erlasse in Bundesländern existieren, werden diese wie der IMK-Beschluss seit Jahren mißachtet. Staatsanwaltschaften führen die Minderheitenkennzeichnung auch in Akten und Anklagen für öffentliche Gerichtsverhandlungen ein. Das schürt Hass in der Bevölkerung und verursacht Benachteiligungen in Schule, Beruf usw. für all diejenigen Sinti und Roma, die mit den Beschuldigungen nichts zu tun haben.“

PDF-Download

Verwandte Themen und Beiträge:

Gemeinsamer Appell des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma und der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gegen Diskriminierung

Christine Lüders und Romani Rose würdigen beispielhaftes Roma-Projekt in Berlin-Neukölln

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, und der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, haben stärkere Anstrengungen im Kampf gegen die Diskriminierung von Sinti und ... mehr