Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma unterstützt die aktuelle Debatte den Begriff „Rasse“ aus unserem Grundgesetz zu streichen. „Wir sollten ein Zeichen setzen und uns von diesem ideologischen Begriff abgrenzen, der von den Nationalsozialisten zur Rechtfertigung ihrer Verbrechen benutzt wurde“, sagte der Vorsitzende Romani Rose in Heidelberg.
Die Bezeichnung „Rasse“ im Artikel 3 des Grundgesetzes manifestiert eine Unterteilung der Menschen in Kategorien, wie es die Nationalsozialisten in ihren „Nürnberger Rassegesetzen“ von 1935 festschrieben und auf Grund derer Millionen von Menschen verfolgt und ermordet wurden, darunter 500.000 Sinti und Roma und sechs Millionen Juden.
„Unsere Geschichte nimmt uns in die Verantwortung mit Nazi-Begrifflichkeiten aufzuräumen“, so Rose. Der Zentralratsvorsitzende verweist auf die Adenauer-Ära und den damaligen Chef des Bundeskanzleramtes Hans Globke. Der ehemalige Verwaltungsjurist war einst Mitverfasser der „Rassegesetze“, die letztlich auch den Begriff des „Untermenschen“ prägten.
„Der Rechtsstaat braucht eine diskriminierungsfreie Sprache, um jeder Form der Ausgrenzung und Benachteiligung entgegenzuwirken. Das ist das Ziel“, so Rose. Der Zentralrat begrüßt die Forderung nach einer Debatte um die Streichung des Begriffs „Rasse“ aus dem 1949 in Kraft getretenen Grundgesetz und damit eine verstärkte Auseinandersetzung mit dem wieder erstarkten Antiziganismus, Antisemitismus und Rassismus in Deutschland.
Der Zentralrat schließt sich dem Vorschlag des Deutschen Instituts für Menschenrechte für eine Änderung von Artikel 3 Grundgesetz an, wonach das Verbot der ‚rassistischen Diskriminierung‘ explizit im Grundgesetz benannt werden soll:
„Niemand darf rassistisch oder wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“