Mit dem 1. FSV Mainz 05 übernimmt der erste Verein im deutschen Profifußball die Arbeitsdefinition Antiziganismus der IHRA

Der 1. FSV Mainz 05 ist der erste Verein im deutschen Profifußball, der die Arbeitsdefinition Antiziganismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) angenommen hat. Nachdem die Arbeitsdefinition Antisemitismus bereits von mehreren Bundesligisten übernommen wurde, unter anderem dem FC Bayern München, Borussia Dortmund und dem 1. FC Köln, ebenso wie von der Deutschen Fußballliga (DFL) und dem Deutschen Fußballbund (DFB), ist der 1. FSV Mainz 05 nun der erste Verein, der beide Arbeitsdefinitionen unterstützt.

In einer Verlautbarung auf der Homepage des Vereins schrieb Vereins- und Vorstandsvorsitzender Stefan Hofmann heute: „Mainz 05 ist tolerant, weltoffen, bunt, vielfältig, fair, solidarisch, gesellschaftlich engagiert, integrativ und inklusiv. So steht es in unserer Satzung und in unserem Leitbild. Wir treten für diese Werte offensiv ein. Zu dieser Haltung gehört auch, dass wir uns mit aller Kraft gegen antisemitische und antiziganistische Strömungen wenden und die Erinnerung an die Verbrechen an Jüdinnen und Juden sowie Sinti und Roma bewahren.“

Der Vorsitzende des Zentralrats, Romani Rose, appelliert an die Vereine, dem Beispiel des 1. FSV Mainz zu folgen: „Holocaust bedeutet auch die Ermordung von 500.000 Sinti und Roma durch die Nationalsozialisten und ihre Helfer in Europa. Antiziganismus muss daher genauso geächtet werden, wie Antisemitismus. Ich danke Stefan Hofmann und dem 1. FSV Mainz 05, dass er beide Definitionen der IHRA gemeinsam angenommen hat und wünsche mir, dass andere Vereine und Verbände im deutschen Sport, wie die DFL und der DFB, der Olympische Sportbund und andere sowohl im Profi- wie auch im Amateursport, diesem Beispiel nun folgen werden.“

 

In der 2020 vorgelegten Arbeitsdefinition Antiziganismus heißt es:

„Antiziganismus manifestiert sich in individuellen Äußerungen und Handlungen sowie institutionellen Politiken und Praktiken der Marginalisierung, Ausgrenzung, physischen Gewalt, Herabwürdigung von Kulturen und Lebensweisen von Sinti und Roma sowie Hassreden, die gegen Sinti und Roma sowie andere Einzelpersonen oder Gruppen gerichtet sind, die zur Zeit des Nationalsozialismus und noch heute als ‚Zigeuner‘ wahrgenommen, stigmatisiert oder verfolgt wurden bzw. werden. Dies führt dazu, dass Sinti und Roma als eine Gruppe vermeintlich Fremder behandelt werden, und ihnen eine Reihe negativer Stereotypen und verzerrter Darstellungen zugeordnet wird, die eine bestimmte Form des Rassismus darstellen.“

Weitere Informationen zur Arbeitsdefinition Antiziganismus der IHRA unter https://ihra2020.diplo.de/ihra-de/-/2403766