Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung gegen Antiziganismus zwischen Bundeskriminalamt und Zentralrat Deutscher Sinti und Roma am 27.01.23 /Feierstunde und Ausstellung in Berlin

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Datum
27.01.2023
14:00 - 17:00 Uhr

Veranstaltungsort
BKA Berlin
Kynaststraße 3
Berlin


Zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust und des 78. Jahrestages der Befreiung des NS-Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau am 27. Januar 1945 – in das ab 1943 auch mehr als 23.000 Sinti und Roma aus Deutschland und dem besetzten Europa deportiert wurden – unterzeichnen der Präsident des Bundeskriminalamtes Holger Münch und der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma Romani Rose eine gemeinsame Vereinbarung über die zukünftige Zusammenarbeit gegen Antiziganismus. 

Grundlage bildet die Arbeitsdefinition von Antiziganismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), die das BKA aus diesem Anlass anerkennt. Sie ist ein wichtiges Werkzeug, um das Phänomen des Antiziganismus, dieser speziellen Form des Rassismus, der sich gegen Sinti und Roma richtet, zu identifizieren und diesem entschieden entgegen zu treten.

Den Rahmen der Unterzeichnung bildet eine Feierstunde im BKA Berlin mit Ansprachen von:

  • Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat
  • Dr. Mehmet Daimagüler, Beauftragter der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland
  • Dr. Robert Klinke, Sonderbeauftragter im Auswärtigen Amt für die Beziehungen zu jüdischen Organisationen, Antisemitismusfragen, Holocaust-Erinnerung und Internationale Angelegenheiten der Sinti und Roma
  • Jörg Ziercke, von 2004 bis 2014 Präsident des BKA
  • Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma
  • Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes

Im Anschluss unterzeichnen BKA-Präsident Holger Münch und Zentralratsvorsitzender Romani Rose die Kooperationsvereinbarung „Gemeinsam gegen Antiziganismus – Erklärung des Bundeskriminalamts und des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma zur künftigen Zusammenarbeit“.

Danach wird die Ausstellung „HinterFragen“ des Bildungsforums gegen Antiziganismus im BKA eröffnet. Sie setzt sich unter anderem mit den Fragen auseinander, wer die Sinti und Roma sind und was es heute bedeutet, der Minderheit anzugehören. Weitere Themen sind die Verfolgung der Sinti und Roma und der Völkermord an ihnen in der Zeit des Nationalsozialismus und der lange Kampf um Anerkennung nach 1945. 

Anmeldung für Medienvertreterinnen und Medienvertreter:

Medienvertreterinnen und -vertreter sind eingeladen, der Feierstunde beizuwohnen, die Ausstellung zu besichtigen und darüber zu berichten. Für die Veranstaltung ist eine Akkreditierung beim BKA erforderlich. Das dafür notwendige Formular finden Sie unter www.bka.de/Presseakkreditierung. Bitte füllen Sie das Formular aus und senden es mitsamt eines gescannten Personaldokuments an pressestelle@bka.bund.de

Anmeldeschluss ist Donnerstag, 26. Januar 2023, 14 Uhr.

Rechtliche Informationen zur Datenerhebung

An dieser Veranstaltung nehmen u.a. Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes teil. Der Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes sowie in besonders festzulegenden Fällen der Gäste dieser Verfassungsorgane aus anderen Staaten ist gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) eine gesetzliche Aufgabe des Bundeskriminalamtes (BKA). Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BKAG obliegt dem BKA zudem der innere Schutz der jeweiligen Aufenthaltsräume des Bundespräsidenten, der Mitglieder der Bundesregierung und in besonders festzulegenden Fällen ihrer Gäste aus anderen Staaten.

Vor dem Hintergrund der Erfüllung dieses gesetzlichen Schutzauftrages erhebt das BKA personenbezogene Daten derjenigen, die im Rahmen der Veranstaltung in die räumliche Nähe der vom BKA zu schützenden Personen bzw. in deren Aufenthaltsräume gelangen oder gelangen können. Mit der Datenerhebung verfolgt das BKA das Ziel, mögliche Gefahrenquellen festzustellen und erforderlichenfalls geeignete gefahrenabwehrende Maßnahmen zu treffen.

 Die Befugnis zur Datenerhebung folgt aus § 9 Abs. 2 S. 1 BKAG. Hiernach kann das BKA personenbezogene Daten erheben, soweit dies zur Erfüllung seiner Schutzaufgaben gemäß § 6 BKAG erforderlich ist. Eine Einwilligung des Betroffenen in die Datenerhebung setzt die Befugnisnorm nicht voraus.