Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma begrüßt die Einsetzung der Kommission zur Aufarbeitung des an Sinti und Roma nach 1945 in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR begangenen Unrechts. Damit wird eine zentrale Empfehlung der Unabhängigen Kommission Antiziganismus umgesetzt, die der Deutsche Bundestag mit seiner fraktionsübergreifenden Entschließung vom 13. Dezember 2023 (Drucksache 20/9779) bekräftigt hat.
Der Vorsitzende des Zentralrats, Romani Rose, erklärt: „Die Einsetzung der Kommission ist ein überfälliger Schritt. Erstmals wird das Unrecht, das Sinti und Roma nach dem Holocaust weiter in beiden deutschen Staaten angetan wurde, die jahrzehntelange Verweigerung von Entschädigung, die fortgesetzte polizeiliche Sondererfassung und die Ausgrenzung der Überlebenden und ihrer Nachkommen, umfassend und systematisch aufgearbeitet. Bundespräsident Steinmeier hat dies als ‚Zweite Verfolgung‘ im Jahr 2022 öffentlich anerkannt und die Minderheit der Sinti und Roma um Vergebung gebeten. Aus dieser Anerkennung muss nun nachträglich Gerechtigkeit werden.“
Der Zentralrat erwartet, dass die relevanten Aktenbestände gesichert, erschlossen und zugänglich gemacht werden. Ebenso müssen die Spruchpraxis des Bundesgerichtshofs in den Wiedergutmachungsverfahren wissenschaftlich untersucht und das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma sowie der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma in die Aufarbeitung einbezogen werden.
Der Vorsitzende, Rose, dankt dem Antiziganismusbeauftragten Brand für sein wichtiges Engagement in dieser Sache.