Zentralrat Deutscher Sinti und Roma kritisiert beabsichtigte Erweiterung der DNA-Analyse in Strafverfahren und den Entwurf des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG)

Am 27. März 2018 veranstalteten der Zentralrat der Deutschen Sinti und Roma und die Amadeu Antonio-Stiftung in Berlin einen Fachtag zum Thema „Racial Profiling & erweiterte DNA-Analysen in kriminalpolizeilichen Ermittlungen“, bei dem zahlreiche Fragen bezüglich der Praxisanwendung dieser neuen Technologien im Fokus standen. Auf der Veranstaltung wurde auch der Gesetzesentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts (PAG-Neuordnungsgesetz) kritisch beleuchtet. Durch das neue Gesetz wird die bayerische Polizei mit massiven Eingriffsrechten ausgestattet, gleichwohl soll es entgegen der Kritik des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz und ohne öffentliche Diskussion durchgesetzt werden. Bereits 2017 starteten Baden-Württemberg und Bayern im Bundesrat einen Versuch, Rechtsgrundlagen für die erweiterte Nutzung von DNA-Analysen zu erreichen. Die Formulierung, die „DNA-Analyse wird im Strafverfahren auf äußerliche Merkmale (Haar, Augen, Hautfarbe) sowie Alter ausgeweitet (§ 81e StPO).“ hat Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden.

Von mehreren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wurde auf der Veranstaltung dargelegt, dass das Gesetz, das die Untersuchung von DNA-Material auf äußere Merkmale und auf die sogenannte „biogeografische Herkunft“ der Tatverdächtigen ermöglichen soll, keinerlei sicheren Rückschlüsse für eine Identifizierung von Tatverdächtigen zulasse.  Vor allen Dingen aber diskriminiere eine DNA-Phänotypsierung, die auf eine sogenannte „biogeografische Herkunftsanalyse“ ziele, Minderheiten in einem besonderen Maße.  Denn nur bei Minderheitenangehörigen bestehe eine höhere – ausschließlich statistische – Wahrscheinlichkeit für die Identifikation eines besonderen genetischen Merkmals, während genetische Merkmale der Mehrheitsbevölkerung naturgemäß fast allen Angehörigen der Mehrheit eigen sind.

Das Beispiel des Heilbronner Phantoms, bei dem Sinti und Roma jahrelang aufgrund einer am Tatort aufgefundenen DNA-Spur kollektiv verdächtigt und kriminalisiert wurden, zeigt, dass die Bestimmung der „biogeographischen Herkunft“ durch die DNA-Analyse extrem fehleranfällig und für die Aufklärung von Strafverfahren keinesfalls ein sicheres Instrument ist.

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht sich in seiner Sorge um die Rechtssicherheit für Minderheiten in Deutschland durch die Ergebnisse der Tagung bestätigt.  Gerade DNA-Daten sind wegen ihrer genuinen Unveränderlichkeit besonders schutzbedürftig.  Deshalb fordert der Zentralrat die Bayerische Landesregierung ebenso wie Bundestag und Bundesregierung auf, nachhaltige Kontrollinstanzen für zukünftige gesetzliche Regelungen zwingend einzusetzen, die eine rechtskonforme Praxis gewährleisten. 

Der Zentralrat begrüßt die Initiativen, die sich gegen die uneingeschränkte Legalisierung der polizeipräventiven erweiterten DNA-Analyse richten. Hierzu erklärte der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma Romani Rose: „Die mit dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz angestrebte erweiterte DNA-Analyse insbesondere mit der beabsichtigten ‚biogeographischen Herkunftsanalyse‘ birgt ein hohes Diskriminierungspotential.  Eine DNA-Phänotypisierung ohne klare rechtsstaatliche Regelung, etwa was die Umgehung der richterlichen Genehmigung durch einfachen „Gefahr im Verzug“ oder was die nachhaltige Kontrolle des Datenschutzes angeht, ist nicht akzeptabel.  Wir alle in Deutschland wissen, welche Folgen eine ethnische, auf rassistischen Kriterien beruhende Einteilung der Bevölkerung hatte und haben kann.  Selbstverständlich müssen neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Verfahren bei der Strafverfolgung genutzt werden.  Dies darf aber nicht zu einer Aushöhlung des Rechtsstaates führen.“  Der Zentralrat wird dazu in der nächsten Zeit ein Fachgespräch mit dem Bayerischen Innenministerium führen.