Zentralrat Deutscher Sinti und Roma legt Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts München ein

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma legt gegen den ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts München Beschwerde ein. Nachdem die Stadt das NPD-Wahlplakat „Geld für die Oma statt für Sinti und Roma“ nicht abhängen wollte, hatte der Zentralrat per Eilverfahren die Verpflichtung der Stadt zur Abhängung angestrengt. Mit der Ablehnung des Antrags und der zugrundeliegenden Logik wäre auch der Slogan „Kauft nicht bei Juden!“ wieder zulässig, so Rose, beide Slogans würden Personengruppen pauschal und mit der gleichen zugrundeliegenden Logik aus der Rechtsgemeinschaft ausgrenzen und Ängste bei Angehörigen der Minderheit, insbesondere bei Überlebenden des Holocausts, wach werden lassen.

 

Der Zentralratsvorsitzende Romani Rose erklärte hierzu:

„Obwohl es durchaus rechtliche Möglichkeiten zur Unterbindung einer rassistisch-hetzerischen Propaganda gibt, wurden hier weder das Verwaltungsgericht noch die Stadt Ingolstadt ihrer Verantwortung gerecht. Durch die Strafanzeige delegiert die Stadt lediglich an die Ermittlungsbehörden. Dass Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ingolstadt mit dieser diffamierenden Propaganda konfrontiert werden und dadurch ausgegrenzt werden, ist nicht Anlass genug zum Handeln. Das Gutachten von Prof. Dr. Schmahl und zahlreiche Stellungnahmen des Deutschen Instituts für Menschenrechte zeigen auf, dass unser demokratischer Rechtsstaat nicht wehrlos gegen die Propaganda der Hetzer ist.  Daher haben wir Beschwerde eingelegt und werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.“