Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma begrüßt die geplante Änderung des Zweiten Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto

Insbesondere hochbetagte verfolgte Sinti und Roma aus Ost- und Mitteleuropa werden durch die hohe Hürde der allgemeinen Wartezeit bisher von einem finanziellen Ausgleich für ihre nachweislich in Ghettos erbrachte Arbeit ausgeschlossen. Um diese Lücke in der Entschädigung von Verfolgten zu schließen, muss daher eine rentenrechtliche Lösung für diese Problematik gefunden werden, eine Lösung im Wege der Anerkennungsrichtlinie kann hierfür kein Ersatz sein. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma schließt sich inhaltlich voll und ganz den bisher abgegebenen Stellungnahmen des Zentralrates der Juden in Deutschland und des Verbands der Jüdischen Glaubensgemeinden in Polen und Vereinigung der Roma in Polen an.

Die Bundesregierung muss gerade im Hinblick auf das fortgeschrittene Alter dieser Überlebenden nun schnell handeln, damit die letzten Überlebenden des Holocaust die Ihnen bisher vorenthaltenen Leistungen erhalten können.

Wir unterstützen die Änderung des Gesetzes, die dazu beizutragen kann, den letzten Überlebenden des Nationalsozialismus Gerechtigkeit und Würde widerfahren zu lassen.

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