Zentralrat kritisiert die Kieler Verfassungsdebatte über den Schutz der Sinti und Roma als unwürdig

„Die neuerlichen Stellungnahmen der CDU- und der FDP-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag gegen den verfassungsrechtlichen Schutz von Sinti und Roma offenbaren eine tiefe innere Ablehnung und Ausgrenzung der Minderheit, deren Angehörige als deutsche Staatsbürger seit Jahrhunderten traditionell in Schleswig-Holstein leben“, kritisierte heute der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma die Debatte der letzten Woche. Zu einem entsprechenden Gesetzentwurf für Schutz und Förderung der einheimischen Sinti und Roma hatte schon 1997 die CDU-Fraktion mit dem damaligen Oppositionsführer, Martin Kayenburg, offen erklärt, man halte die „Sinti und Roma“ anders als Dänen und Friesen „nicht für landestypisch“. Heute sprächen CDU und FDP in schamloser Weise vom „überflüssigen Schutz“ der Sinti und Roma und vom „Überfrachten“ der Verfassung, so Rose.

Diese Haltung werde der besonderen historischen Verantwortung gegenüber der Minderheit nach dem Holocaust nicht gerecht, erklärte der Zentralratsvorsitzende heute in Heidelberg. Sie stünde im Widerspruch zu den rechtlichen Erfordernissen, nachdem sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch das Land Schleswig-Holstein selbst im Jahre 1995 die auf ihrem Territorium lebenden deutschen Sinti und Roma als „autochthone nationale Minderheit“ anerkannten und das „Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten“ unterzeichneten. Die Landesregierung hatte deshalb schon vor 13 Jahren in ihrem Minderheitenbericht die Initiative zu einer Ergänzung der Landesverfassung damit begründet, Sinti und Roma dürften „gerechterweise nicht schlechter gestellt sein als andere Minderheiten und Volksgruppen in Schleswig-Holstein.“ Auch Nobelpreisträger Günter Grass hatte sich öffentlich für die Ergänzung des Verfassungsartikels ausgesprochen.

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