Weitere einmalige Corona-Sonderzahlungen für NS-verfolgte Sinti und Roma

Informationen zur Corona-Sonderzahlungsergänzungsrichtlinie

Im Rahmen der Corona-Pandemie konnten Holocaust-überlebende Sinti und Roma, die bereits Einmalleistungen erhalten haben, 2021/2022 eine weitere Einmalleistung beantragen.

Diese Personen können nun für das Jahr 2023 eine weitere Sonderzahlung in Höhe von 1 200 Euro erhalten.

Berechtigt sind nur Menschen, die bis 1945 geboren sind und keine laufenden Zahlungen erhalten. 

Wer nach der ersten Corona-Sonderzahlungsrichtlinie vom 18. Januar 2021 bereits eine Einmalleistung erhalten oder beantragt hat, muss keinen Antrag mehr stellen, ihr erhaltet dann ein Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen. Eine Lebensbescheinigung muss auch hier vorgelegt werden.

Wer bisher keinen Antrag gestellt hat, muss zum Erhalt der neuen Einmalleistung bis Ende 2023 einen Antrag stellen. Dieser Antrag kann formlos sein, ihr müsst aber folgendes beachten:

  • Name, Geburtsort und Geburtsdatum des Antragsstellers müssen enthalten sein.
  • Adressat ist das Bundesministerium der Finanzen – Dienstsitz Bonn -, Referat V B 3, Postfach 13 08, 53003 Bonn.
  • Kopien eines gültigen Ausweisdokuments und eine aktuelle behördliche Lebensbescheinigung müssen beigelegt werden. Wenn ihr im Ausland lebt, muss beides notariell beglaubigt sein.
  • Weitere Einzelheiten enthält das untenstehende Dokument.

Wenn ihr Hilfe bei der Antragsstellung benötigt, wendet euch gerne an euren Landesverband (eine Übersicht findet ihr hier) oder an die Beratungssprechstunde des Dokumentations- und Kulturzentrums (montags ganztägig).