„Doppeltes Unrecht – eine späte Entschuldigung“. Gemeinsames Symposium des Bundesgerichtshofs und des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma zu den Urteilen vom 7. Januar 1956

Von Ruhan Karaku

Knapp 60 Jahre nach dem Richterspruch am Bundesgerichtshof (BGH) wird das rassistische Grundsatzurteil aus dem Jahr 1956 öffentlich aufgearbeitet. Die Broschüre „Doppeltes Unrecht – ein späte Entschuldigung“ dokumentiert diese wichtige Auseinandersetzung mit der bundesrepublikanischen Rechtsprechung. Die Broschüre bündelt die Beiträge eines gemeinsamen Symposiums des Bundesgerichtshofs und des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, das am 17. Februar 2016 in Karlsruhe stattfand. Das Symposium, auf dem auch Staatssekretärin
Dr. Stefanie Hubig ein Grußwort hielt, setzte durch die Aufarbeitung der historischen Entwicklung ein Zeichen für Rechtsstaat und Demokratie. Abgedruckt sind zudem die beiden Vorträge von Herrn Prof. Dr. Dr. Ingo Müller und Herrn Richter am Bundesgerichtshof a.D., Dr. Detlev Fischer, sowie die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 7. Januar 1956.

Zentrales Thema des Symposiums war das Grundsatzurteil zur Ablehnung der Entschädigung von NS-verfolgten Sinti und Roma vom 7. Januar 1956. Damals urteilten die Richter am BGH, dass die „Zigeuner“ von den Nationalsozialisten zu Recht als „artfremd“ behandelt worden seien. In ihrer Begründung beriefen sie sich auf diffamierende und entwürdigende NS-Kommentare. Über viele Jahre prägte diese Rechtsprechung das gesamte Entschädigungsrecht für die Überlebenden der Minderheit und wurde zur Niederschlagung von Strafverfahren gegen die Organisatoren des Holocaust herangezogen. 1963 erkannte zwar der BGH in Abänderung des Unrechtsurteils von 1956 den Entschädigungsanspruch an, nahm aber nicht Abstand von der rassistischen Charakterisierung der Minderheit in der ursprünglichen Urteilsbegründung. Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, Bettina Limperg, hatte sich bereits im März 2015 bei einem Besuch im Dokumentationszentrum für das BGH-Urteil entschuldigt und bezeichnet es als „unvertretbare Rechtsprechung“, die man „nicht schönreden will“ und für die „man sich nur schämen könne“.

Die Broschüre kann über den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma kostenfrei bestellt und im Beitrag unten heruntergeladen werden.

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