Der Vorsitzende des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, begründete am 18. September 2013 im Landtag von Brandenburg die Notwendigkeit für einen dezidierten Minderheitenschutz in der Brandenburgischen Verfassung. Er führte aus: „Mit der Verankerung des Anspruchs auf Schutz und Förderung für die Sinti und Roma würde auch das Land Brandenburg ein Zeichen setzen für eine verantwortungsvolle Minderheitenpolitik gegenüber Sinti und Roma. Das wäre nicht nur in Deutschland wichtig, sondern für ganz Europa. Genauso wie der verfassungsmäßige Schutz und die Förderung für das sorbische Volk in der brandenburgischen Verfassung europaweit beispielhaft ist.
Der ausdrückliche Minderheitenschutz für die Sinti und Roma ist nicht nur ein großer Schritt für eine gleichberechtigte Anerkennung unserer Minderheit als Bürger dieses Landes. Er wird auch dazu beitragen, dass viele Sinti und Roma, die aus Furcht vor Benachteiligung im Beruf ihre Minderheitenzugehörigkeit nicht offen legen, motiviert werden, sich zu ihrer Identität zu bekennen.
Das Land Brandenburg würde damit seine besondere Verantwortung aus der Geschichte nach dem Holocaust gegenüber den Sinti und Roma deutlich machen, die seit Jahrhunderten hier beheimatet sind, und deren Angehörige auch hier in Brandenburg Opfer des NS-Völkermordes aus Gründen der sogenannten „Rasse“ wurden.