Deutschlands nationale Minderheiten sollen Verfassungsrang erhalten

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma begrüßt die vom Bundesrat auf Initiative der Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen am Freitag, dem 26. September, verabschiedete Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, die nationalen Minderheiten der deutschen Sinti und Roma, Dänen, Friesen und Sorben durch die Aufnahme in das Grundgesetz zu schützen.

In einer Zeit des Umbruchs in Europa, in der nationalistische und rechte Parteien mit Hetze wie Antisemitismus, Antiziganismus und Rassismus Minderheiten wieder zu Sündenböcken machen, wäre dies ein Zeichen der historischen Verantwortung. Eine wehrhafte Demokratie muss sich diesen menschenfeindlichen Bestrebungen entschlossen entgegenstellen.

Eine solche Initiative gegenüber den nationalen Minderheiten wäre ein sichtbares Zeichen der Bundesrepublik Deutschland, die Erfahrungen aus der deutschen Geschichte als Verpflichtung unseres demokratischen Rechtsstaates zu verstehen. Bereits mehrere Länder wie Schleswig-Holstein und Brandenburg haben diesen Schutz in ihre Landessverfassungen aufgenommen.

Es wäre ein klares Bekenntnis zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates und zu den Verpflichtungen aus der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen.

Daher fordert der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma die Bundesregierung dazu auf, die Bundesratsinitiative aufzugreifen und deren wichtiges Anliegen zu unterstützen.

 

 

Thomas Tews
Wissenschaftlicher Leiter
Zentralrat Deutscher Sinti und Roma
Bremeneckgasse 2
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E-Mail: thomas.tews@sintiundroma.de