Wehrdienst-Modernisierungsgesetz

Liebe Freunde,

aktuell erreichen den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma Anfragen von Euch zum Thema „Bundeswehr“. Viele von Euch äußern dabei ihre Sorgen, die angesichts unserer Geschichte im Holocaust mehr als verständlich sind. Ich möchte Euch daher über die aktuelle Rechtslage informieren.

Die Geschichte unserer Minderheit im Nationalsozialismus verpflichtet den Staat zu besonderer Rücksichtnahme. In allen unseren Familien gibt es Großeltern, Eltern und andere Angehörige, die von Verfolgung und Ermordung betroffen waren.

Nach dem Krieg hat die Bundesrepublik Deutschland aus diesem Grund den Kindern und Enkelkindern der im Holocaust ermordeten Sinti und Roma ermöglicht, dass diese vom Wehrdienst zurückgestellt bzw. befreit werden konnten.

Das Grundgesetz ermöglicht darüber hinaus in Artikel 4, dass Personen, die aus Gewissensgründen keinen Dienst an der Waffe verrichten wollen, auch heute noch vom Wehrdienst befreit werden können.

Das bedeutet, dass niemand gezwungen werden kann, mit einer Waffe Gewalt gegen andere Menschen auszuüben.

Der Dienst in der Bundeswehr ist deshalb eine persönliche Gewissensentscheidung. Es steht daher jedem frei, sich für oder gegen die Bundeswehr zu entscheiden.

Wir sind Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Seit mehr als 600 Jahren sind Sinti und Roma fester Bestandteil Deutschlands. Wir nehmen unsere Rechte wahr und ebenso unsere Pflichten. Dazu gehört auch, dass wir unseren Beitrag für unser Land leisten.

Es gibt die Möglichkeit, statt dem Wehrdienst in der Bundeswehr auch einen zivilen Ersatzdienst zu leisten. Dieser Zivildienst ist geeignet für Personen, die aus Gewissensgründen, keinen Militärdienst in der Bundeswehr leisten wollen.

 

Viele Grüße

 

Romani Rose