Der Leitende Oberstaatsanwalt Jens Rommel der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg beim Zentralrat Deutscher Sinti und Roma
Im Gespräch mit dem Vorsitzenden des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, führte Jens Rommel die Herausforderungen in den kommenden Jahren für die Zentrale Stelle aus, daß nämlich die Vorermittlungen gegen NS-Täter nur noch wenige Jahre sinnvoll sein kann, dann aber die Zentrale Stelle sich in eine Dokumentations- und Forschungsstelle zu den NS-Verbrechen transformieren und daß dort die Erinnerung an die Verbrechen bewahrt werden müsse. Hier seien mittelfristig die Länder gefordert, die bereits bestehenden Kooperationen mit Universitäten und Archiven auf eine solide Grundlage zu stellen. Romani Rose sagte für den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma zu, diesen Prozeß inhaltlich und politisch zu unterstützen.
In der anschließenden Veranstaltung Was geht noch? Zu Möglichkeiten der juristischen Aufklärung von NS-Verbrechen 70 Jahre nach den Nürnberger Prozessen zeichnete LOStA Jens Rommel zunächst die Entstehungsgeschichte der Zentralen Stelle nach und dann die juristischen und politischen Rahmenbedingungen für die Verfolgung von NS-Verbrechern. Daß diese Rahmenbedingungen bei der konkreten Verfolgung von NS-Verbrechern – insbesondere den verantwortlichen ‚Schreibtischtätern‘ – heute von Kritikern der Zentralen Stelle als zumindest massiv beeinträchtigend wirkten, konstatierte Jens Rommel wohl, verwies aber auch auf das damalige politische Klima in der Bundesrepublik Deutschland und daß die Einrichtung und die inzwischen jahrzehntelange Arbeit der Zentralen Stelle jedenfalls für den Versuch stehe, die Staatsverbrechen des Dritten Reiches aufzuklären.
In der anschließenden Diskussion waren es insbesondere Fragen nach dem Sinn von Verfahren über siebzig Jahre nach dem NS, aber auch konkrete Fragen nach der Arbeitsweise der Zentralen Stelle. Für Romani Rose wie für LOStA Jens Rommel ist das entscheidende Argument, daß nur durch ein Gerichtsverfahren sich die deutsche Gesellschaft und der deutsche Staat sich von den Verbrechen distanziert. Gleichzeitig sind diese Verfahren heute ein Ort, an dem die Opfer selbst deutlich zu Wort kommen, und zwar genau in einem formalen Verfahren des deutschen Staates.
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