Das BMJV hat 2015 ein Gutachten in Auftrag gegeben, das der Frage nachgehen soll, inwieweit das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) der Vereinten Nationen herangezogen werden kann, um gegen rassistische Wahlwerbung vorzugehen.
In den vergangenen Jahren gab es wiederholt Wahlwerbung mit fremdenfeindlicher, antisemitischer und antiziganistischer Tendenz. Wahlslogans lauteten beispielsweise: „Geld für die Oma statt für Sinti und Roma“, „Maria statt Scharia“ und „Zigeunerflut stoppen! Kriminalität bekämpfen!“.
Die Justizministerinnen und Justizminister haben in einem Beschluss der Frühjahrskonferenz am 17. und 18. Juni 2015 verurteilt, dass immer wieder in zynischer und unverantwortlicher Weise Ressentiments gegen Minderheiten geschürt und für eigene Wahlkampfzwecke nutzbar gemacht werden.
Vor diesem Hintergrund hat das BMJV ein Gutachten in Auftrag gegeben, das der Frage nachgehen soll, inwieweit das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) der Vereinten Nationen herangezogen werden kann, um gegen rassistische Wahlwerbung vorzugehen.
Das Gutachten wurde von Frau Prof. Stefanie Schmahl, Lehrstuhl für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht, der Julius-Maximilians-Universität Würzburg erstellt und liegt nunmehr vor.
Source: BMJV am 5. November 2015
Das Gutachten ist als Monographie im NOMOS Verlag erschienen:
Prof. Dr. Stefanie Schmahl: Der Umgang mit rassistischen Wahlkampfplakaten vor dem Hintergrund des internationalen Menschenrechtsschutzes
2016, 134 S., Broschiert,
ISBN 978-3-8487-2851-0
Seit einigen Jahren ist in Deutschland eine Zunahme systematischer Wahlwerbung mit rassistischer Tendenz zu beobachten. Nachdem einige Oberbürgermeister verfügt hatten, fremdenfeindliche Wahlkampfplakate abzuhängen, mussten sie diese aufgrund gerichtlicher Anordnung wieder aufhängen lassen, da die angerufenen Verwaltungsgerichte bei der Prüfung der polizeirechtlichen Generalklausel den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) als nicht erfüllt ansahen.
Nicht erörtert wurde allerdings, welche Bedeutung internationalen Menschenrechten für ordnungsrechtliche Maßnahmen auf der Grundlage der polizeirechtlichen Generalklausel zukommt. Die Monographie von Stefanie Schmahl untersucht, ob und ggf. in welchem Umfang und mit welchen Konsequenzen insbesondere auf das ICERD, den ICCPR und die EMRK bei Auslegung und Anwendung der Tatbestandsmerkmale „öffentliche Sicherheit“ und „öffentliche Ordnung“ der polizeirechtlichen Generalklausel zurückgegriffen werden kann oder sogar muss.
Leseprobe im NOMOS-Shop.