Bundesverfassungsgericht argumentiert inkonsequent; Ablehnung des NPD-Verbots ist Herausforderung für streitbare Demokratie

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma ist über die Ablehnung des NPD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht enttäuscht. Diese Entscheidung stellt eine vertane Chance zur Unterbindung rechtsextremen Propaganda und Hetze, zugleich aber eine Herausforderung der streitbaren Demokratie dar. Begrüßenswert ist jedoch die Bestätigung der Wesensverwandtschaft der NPD mit dem Nationalsozialismus sowie deren antisemitischen Grundhaltung durch das Gericht.

Zu der Entscheidung erklärte der Zentralratsvorsitzende Romani Rose:
„Die NPD hat bei Landtagswahlen und bei der letzten Bundestagswahl massiv gegen Sinti und Roma gehetzt. Das Bundesverfassungsgericht argumentiert inkonsequent, wenn einerseits die NPD als verfassungsfeindliche und rassistische Partei benannt wird, dann aber wegen zu geringer Wirksamkeit nicht verboten werden müsse. Sinti und Roma gehören zum Feindbild der NPD. Zur Stärkung unseres demokratischen Rechtsstaates wäre eine Absage an die rechtsextreme Blut- und Bodenideologie durch ein Verbot sehr wichtig gewesen.“

Auch wenn das Gericht bei der NPD keine Aussicht sehe, künftig wieder politisch erfolgreicher und schlagkräftiger zu werden, stelle sich angesichts der bevorstehenden Bundestagswahlen die Frage, inwieweit die menschenverachtende Propaganda der NPD weiter aus Steuermitteln finanziert werde.

„Ich appelliere an die Regierungen des Bundes und der Länder, alle rechtlichen Möglichkeiten, der NPD die öffentliche Finanzierung zu entziehen, auszuschöpfen. Bürgermeister, die hetzerische NPD-Wahlplakate in ihren Städten abnehmen lassen, dürfen nicht von den Gerichten –wie im Bundestagswahlkampf 2013 – gezwungen werden, die Plakate der NDP wieder aufzuhängen. Die Justiz muss im Rahmen ihrer Entscheidungen das von der Bundesregierung eingeholte Rechtsgutachten über den Umgang mit rassistischen Wahlkampfplakaten berücksichtigen: Rassistischen Wahlkampfplakaten kann und muss mit wirksamen Gefahrenabwehrmaßnahmen begegnet werden“, so Rose weiter. „Gerade jetzt, wo Menschenverachtung und Hass auch durch die immer stärker werdenden rechtspopulistischen Parteien ein Sprachrohr finden, sind neben dem zivilgesellschaftlichen Engagement alle staatlichen Institutionen gefragt, den demokratischen Rechtsstaat zu verteidigen.“

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