Rezension Sachbuch: Die Macht des Vorurteils

von Herbert Heuß, erschienen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, 03.09.2001, Nr. 204 / Seite 8

Gilad Margalit: Die Nachkriegsdeutschen und „ihre Zigeuner“. Die Behandlung der Sinti und Roma im Schatten von Auschwitz. Metropol Verlag, Berlin 2001.

Peter Widmann: An den Rändern der Städte. Sinti und Jenische in der deutschen Kommunalpolitik. Metropol Verlag, Berlin 2001.

Brigitte Mihok: Zurück nach Nirgendwo. Bosnische Roma-Flüchtlinge in Berlin. Metropol Verlag, Berlin 2001.

Vorurteile sind aufklärungsresistent. Wie weitgehend Politik von Ressentiments bestimmt wird, zeigen drei Publikationen, die das Berliner „Zentrum für Antisemitismusforschung“ vorlegt. Alle drei verhandeln auf unterschiedlichen Ebenen und an unterschiedlichen Beispielen die Wirksamkeit von Stereotypen des „Zigeuners“. Nach Guenter Lewys Monographie „Rückkehr nicht erwünscht“ (siehe F.A.Z. vom 24. Juli 2001) liegt mit dem Band von Gilad Margalit eine weitere Untersuchung vor, die in die Darstellung von nationalsozialistischer Verfolgung ausdrücklich den Vergleich mit der Shoah aufnimmt. Ebenso wie Lewy behält Margalit den Begriff des „Zigeuners“ bei. Erst die Politisierung der siebziger Jahre habe den „Zigeuner“ als abwertenden Begriff eingestuft und durch die Bezeichnung „Sinti und Roma“ zu ersetzen versucht. Der Problemzusammenhang von Kategorisierung und Diskriminierung wird Margalit sowenig wie Lewy bewußt: umgangssprachlich wäre eine Kategorisierung als „Zigeuner“ dann keine Beschimpfung, wenn die so bezeichneten Personen über eine positive und bekennende Identität verfügten. In Deutschland wurde jedoch mit der Bezeichnung als „Zigeuner“ die Zugehörigkeit als „Deutsche“ für die betreffenden Personen auf der Basis ihrer Abstammung in Frage gestellt.

Margalit fragt nach Kontinuitäten in der deutschen Gesellschaft, in den Haltungen der Bevölkerung wie in den Handlungsmustern der Institutionen. Er entwickelt die Einsicht, daß das von den Alliierten durchgesetzte Verbot rassistischer Äußerungen am Beispiel der „Zigeuner“ unterlaufen werden konnte. Ungebrochen konnten hier Argumentationsmuster fortgeführt werden, um die nationalsozialistischen Verbrechen zu mindern oder zu rechtfertigen, Argumente, die gegenüber Juden öffentlich nicht mehr ausgesprochen werden konnten.

Neben einem „romantischen Zigeunerbild“ sieht Margalit als entscheidendes Kontinuum das vom „asozialen Zigeuner“. Dieses sei auch für das „Dritte Reich“ das entscheidende Kriterium gewesen. Entsprechend verbietet sich für Margalit eine Bestimmung der NS-Zigeunerverfolgung als Genozid und in der Folge eine Gleichsetzung mit dem Mord an den Juden. Margalit widmet sich deshalb ausführlich dem „quasi-jüdischen Narrativ“, das diese Gleichsetzung vollzieht. Mit dieser Gleichsetzung sei die Relativierung der Shoah intendiert. Hier verfällt Margalit jedoch einer literarischen Geschichtsschreibung. Gleichwohl gibt er in den Kapiteln über die Nachkriegspolitik, über die (Nicht-)Anerkennung als Verfolgte und über die bundesdeutsche Justiz eine Vielzahl von Informationen, die Raum für genauere Untersuchungen eröffnen. Eine solche legt Peter Widmann vor.

Die Entwicklung der Minderheitenpolitik in Deutschland wird auf der lokalen Ebene in aller Schärfe abgebildet. Vor allen Dingen zieht Widmann die Konsequenz aus der ausschlaggebenden Rolle von Wahrnehmungsprozessen. Nicht das vermeintliche oder tatsächliche Verhalten der betreffenden Personen ist Ursache für ein „Zigeunerproblem“, sondern die Deutungen, die darüber im Kreis politischer Entscheidungsträger und Institutionen kursieren. Er weist nach, wie sich solche kognitiven Rückkopplungen in den Strategien politischer Institutionen in unterschiedlichen politischen Ordnungen durchsetzten.

Am Beispiel Freiburgs und Straubings bestimmt er vier Phasen kommunaler Politik gegenüber Sinti und Jenischen. Ausdrücklich hebt er dabei die Intervention der Sozialwissenschaften in den sechziger Jahren hervor, wodurch die Vertreibungs- und die Kontrollphase der unmittelbaren Nachkriegszeit und der fünfziger Jahre durch sozialpolitische Planung abgelöst wurden. Nach der euphorischen Aufbruchsphase mit ihren neuen Wohnprojekten – auch unterstützt durch die in den achtziger Jahren entstandenen Selbstorganisationen der Sinti mit ihrem öffentlichkeitswirksamen Potential – erweist sich aktuell die langfristige Integration in die Konkurrenzgesellschaft als Wegscheide. Wenn etwa ein Hauptschulabschluß keine beruflichen Perspektiven eröffnen kann und wenn außerdem der Beruf des selbständigen Händlers ein hohes internes Prestige besitzt, dann gibt es für Jugendliche kaum einen Grund, länger als sechs Jahre zur Schule zu gehen. Wenn erfolgreiche Integration in die Mehrheit bedeutet, daß traditionelle Werte und Normen aufgegeben werden, dann müssen diese Werte auch intern, von den eigenen Repräsentanten oder Organisationen, neu bestimmt werden.

Am Freiburger Beispiel, als Modellprojekt zur Integration von Randgruppen und Problemfamilien weit über Deutschland hinaus bekannt, werden schließlich die Grenzen ethnischen Denkens in der sozialen Arbeit deutlich: Wenn es nicht zu einer Wiederholung der Ausgrenzungsmechanismen kommen soll, dann bedarf es einer sozialen und pädagogischen Arbeit, die dezidiert die ethnischen Kategorien – jene spezielle Sinti-Sozialarbeit – überwindet. Diese Forderung der frühen Bürgerrechtsarbeit der Sinti wird durch Widmanns Analyse bestätigt.

Daß und wie die irrationale Wahrnehmung von Sinti/Roma – sei es als vermeintliche „Asoziale“, sei es als vermeintliche „Nomaden“ – von politischen Akteuren nutzbar gemacht wird, zeigt die Untersuchung von Brigitte Mihok über bosnische Roma-Flüchtlinge in Berlin, der eine Repräsentativumfrage zugrunde liegt. Die bosnischen Roma wohnten, wie die meisten der auf dem Balkan lebenden Roma-Gruppen, in eigenen Häusern, weniger als zehn Prozent in Mietwohnungen. Gleichwohl werden sie von den Berliner Verwaltungen als „Nomaden“ behandelt, die zurückgeschickt werden können, egal wohin, da sie doch nirgendwo zu Hause sind.

Mihok beschreibt die Auswirkungen dieser Politik auf die davon betroffenen Menschen: die gezielt desolate, gleichwohl vielfach teurere Unterbringung in Wohnheimen statt in Wohnungen; die entsprechend schwierige Schulsituation der Kinder; das Arbeitsverbot für die Erwachsenen. Das Verhindern der Integration korrespondiert mit der Fahrlässigkeit, mit der Rückkehrinitiativen der Roma gehandhabt wurden. Die Gleichgültigkeit gegenüber dem Individuum, die der Logik des Verwaltungshandelns innewohnt, wird von Mihok offengelegt. Dem sind zehn Berichte von Flüchtlingen gegenübergestellt, in denen die betreffenden Menschen als Individuen sichtbar werden.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 03.09.2001, Nr. 204 / Seite 8

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Alte Deutungsmuster, alte Vorurteile

Guenter Lewy hat eine fragwürdige Studie über die Nazi-Verfolgung von Sinti und Roma geschrieben.

Von Herbert Heuß

Michael Zimmermann, Autor des Buches Rassenutopie und Genozid, müssen die Ohren geklungen haben, als Guenter Lewy über die Verfolgung der Sinti und Roma durch die Nazis schrieb. Denn: „Lewy kommt im Großen und Ganzen zu den gleichen Ergebnissen wie Zimmermann“, kommentierte Eberhard Jäckel in der FAZ. Kein Wunder: Nahezu sämtliche Quellen und Dokumente, die Lewy in seinem jetzt in deutscher Übersetzung erschienenen Buch Rückkehr nicht erwünscht, benutzt, sind bei Zimmermann bereits genannt, und zwar ausführlicher und genauer. Neu, wenn auch nicht ganz neu, ist Lewys Zuspitzung und Präsentation der These, es habe wohl Massenmorde an den Sinti und Roma gegeben, diese hätten aber nicht auf die vollständige Ermordung der Sinti und Roma gezielt; auf keinen Fall sei die Verfolgung der Sinti und Roma mit dem Völkermord an den Juden zu vergleichen. Die Einmaligkeit des Holocaust an den Juden sei nicht in Frage zu stellen.

Lewys Intention, den Holocaust als das allein auf Juden konzentrierte Verbrechen der Nazis zu interpretieren, ist der spezifisch amerikanischen Wahrnehmung des Nationalsozialismus geschuldet.  Diese amerikanische Uminterpretation des Holocaust „von einem historischen Ereignis in ein Mysterium“ (Peter Novick) ist politisch motiviert; Geschichtswissenschaftler wie Lewy bedienen hier einen amerikanischen Markt, dessen problematische Seite auch von Juden deutlich kritisiert wird.  Lewys Bemühen, in diesem Zusammenhang die Einzigartigkeit der Schoa zu unterstreichen, fördert nicht die „Genauigkeit des Geschichtsbildes“, sondern trübt lediglich seinen wissenschaftlichen Blick.

Lewy beginnt sein Buch in traditioneller Weise, nämlich mit der Reproduktion eines Zigeunerbildes, das in der Sekundärliteratur seit Jahrhunderten von einem Autor zu nächsten weitergegeben wird. Im einleitenden Kapitel wird klar, daß Lewy eine Vielzahl traditioneller Vorurteile ungebrochen wiedergibt – und sie schließlich auch teilt. Nicht von ungefähr lehnt Lewy die Bezeichnung „Sinti/Roma“ ab und benutzt durchgängig den Begriff „Zigeuner“. Lewy geht dabei nicht so weit, wie die Autoren, von denen er sein Wissen bezieht, nämlich den „Stehltrieb der Zigeuner“ als ein Element ihrer „Rasseneigenschaft“ zu definieren – wohl aber als ein Element ihrer „Lebensweise“.  Diese Zuschreibung jedoch muß als Variante eines verdeckten Rassismus gelten.  Die von Lewy – immerhin in einem Buch über die NS-Verfolgung vorangestellte Sammlung von antiziganistischen Vorurteilen würde, analog als antisemitische Vorurteile vorangestellt einem Buch über die NS-Verfolgung von Juden, heftigsten Widerspruch nicht nur in Deutschland zur Folge haben.

Lewys Überlegungen zur Verfolgung von Sinti und Roma durch die Nazis sind kurz gefaßt die folgenden: Das soziale Verhalten der Zigeuner sei im Dritten Reich auf rassische Kriterien zurückgeführt worden; dieses Verhalten sei Ergebnis einer „Bastardisierung“, einer Vermischung von zigeunerischem und minderwertigem deutschen Erbgut. Die Verfolgung habe daher primär den „Mischlingen“ gegolten, nicht aber der gesamten Gruppe der Sinti und Roma. Das soziale Verhalten der Sinti und Roma sei das herausragende Kriterium für die Verfolgung bis hin zur Deportation nach Auschwitz-Birkenau gewesen; die sozial angepaßten Mischlinge ebenso wie die reinrassigen Zigeuner seien deshalb vom Auschwitz-Erlaß vom Dezember 1943 ausgenommen geblieben.

In der Tat haben viele Sinti und Roma im Reichsgebiet überlebt, zum Teil um den Preis der Zwangssterilisation. Dies aber als Beleg für eine nicht stattgefundene und auch nicht beabsichtigte Vernichtung der Sinti und Roma zu werten, ist nicht schlüssig. Zu konstatieren ist, daß auf die ersten Massendeportationen von tausenden von Sinti und Roma in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau laufend kleinere Transporte aus dem Reichsgebiet folgten, und zwar bis kurz vor Auflösung des „Zigeunerlagers“ BIIe.

Ein Grund für die Unterbrechung zentraler Deportationsaktionen war, daß das „Zigeunerlager“ in Auschwitz-Birkenau sofort überfüllt und die Sterblichkeit für diesen Lagerabschnitt selbst für die Verhältnisse in Auschwitz ungewöhnlich hoch war. Diese Tatsache gelangte durch den polnischen Widerstand nach außen. Die BBC meldete die Sterblichkeitsziffern in ihrem deutschen Programm, woraufhin auf Himmlers Weisung eine Untersuchung der Verhältnisse im Zigeunerlager durch die Ernährungsinspektion der Waffen-SS erfolgte.

Lewy hält eine Zahl von 15.000 Sinti/Roma, die noch nach dem Auschwitz-Erlaß im Reichsgebiet leben/überleben konnte, für wahrscheinlich.  Diese Zahl ist wenig schlüssig : Sind hier die in andere Konzentrationslager deportierten Menschen enthalten ?  Sind hier die bereits 1940 in das Generalgouvernement deportierten 2.500 Sinti und Roma mitgezählt, oder die 5.000 österreichischen Roma, die in Chelmno umgebracht worden waren ?  Viele Sinti und Roma waren untergetaucht und überlebten in der Illegalität, andere wurden versteckt oder geschützt.  Lewys undifferenzierter Umgang mit Zahlen entzieht seien Thesen die Grundlage.

Lewy kommt jedenfalls zu dem Schluß, daß ein „Plan für die physische Vernichtung der deutschen Zigeuner“ zu keiner Zeit bestanden habe. Mit Yehuda Bauer sieht sich Lewy einig, daß es auch keinen der Vernichtung der Juden analogen Entscheidungsprozeß gegeben habe. Lewy selbst führt aber Heydrichs bevölkerungspolitische Pläne an. Teil dieser Pläne war die Deportation von Juden wie von Sinti/Roma aus dem Reichsgebiet in das spätere Generalgouvernement. Im Protokoll einer Besprechung mit SS- und Polizeiführern und Leitern der Einsatzgruppen heißt es, daß Heydrich mitteilte, der Führer habe der Abschiebung der Juden und der „restlichen 30 000 Zigeuner“ aus dem Reichsgebiet zugestimmt. Diese Quelle ist bekannt und wurde oft zitiert. Vielleicht wird die entscheidende Passage „Der Führer hat zugestimmt“ kaum mehr wahrgenommen. Denn damit wird mitgeteilt, daß die Deportation der Sinti und Roma wie der Juden aus dem Reichsgebiet 1940 entsprechend dem ausdrücklichen Führerwillen erfolgte. Diese Deportation vom Mai 1940 war die erste Aktion der Nazis im Gebiet des Altreichs, bei der die familienweise Verschleppung von deutschen Staatsbürgern ins Generalgouvernement erfolgte und ausdrücklich das Zusammenwirken aller beteiligten Einrichtungen, vom Reichssicherheitshauptamt bis zum lokalen Roten Kreuz, erprobt wurde – und zwar an Sinti und Roma. Der folgende Prozeß der Radikalisierung mit seiner spezifischen Eigendynamik bis hin zur Vernichtung ist vielfach beschrieben worden. Die „Praktiker der Endlösung“ (Aly) konnten im Bewußtsein des Führerwillens handeln, und in diesem Sinne handelten sie im Rahmen einer „geplanten Gesamtmaßnahme“, eines übergreifenden „Generalplans“. Wenn für Lewy die hier genannte Deportation der Juden Teil eines „Entscheidungsprozesses“ war, dann bleibt unklar, wieso dies hier für Sinti und Roma nicht in gleicher Weise gelten soll. Analog wären die zwangsweisen Sterilisierungen zu diskutieren.

Von Zimmermann übernimmt Lewy die Konstruktion eines doppelten Zigeunerbegriffs. „Zigeuner“ seien nur ein Teil jener Bevölkerungsgruppen gewesen, die als „Fahrende“ verfolgt und drangsaliert wurden. Die Übernahme des Konstrukts hat weitgehende Folgen. Die Gleichsetzung von „zigeunerischer Lebensweise“ mit „asozialem Verhalten“ zieht sich bei Lewy durch bis zur Bewertung der Verfolgung der Sinti und Roma durch die Nazis.

Der doppelte Begriff vom Zigeuner korrespondiert mit der unscharfen Darstellung der NS-Rassenwissenschaften. Da Lewy aber letztlich den Holocaust auf den Antisemitismus der Nazis als Kern einer damit allein auf Juden zielenden Vernichtung definieren will, verbietet sich für ihn eine Analyse der Rassentheorien. Gerade ihnen kam aber im Kontext der Verfolgung von Sinti und Roma eine entscheidende Funktion bei der Übersetzung von traditionellen Vorurteilen in Vernichtungsrassismus zu.

Die Schwäche der Fragestellung ist die Schwäche des Buches: Selbstverständlich gab es Unterschiede in der Verfolgung, selbstverständlich standen Sinti/Roma nicht im Zentrum des rassistischen Feindbildes. Die Kernfrage ist aber: Warum wurden Sinti/Roma verfolgt, ohne in der Position der Juden zu sein? Warum wurden sie als zahlenmäßig unbedeutende, noch dazu als nicht konkurrierende Gruppe verfolgt? Fielen Sinti/Roma unter das Verdikt des rassistischen Konzeptes vom „Untermenschen“, den es eben in allen seinen Spielarten zu vernichten galt? Welche Funktion hatte das wissenschaftlich-rassistische Zigeunerbild für den Mentalitätswechsel, der sich während des NS vollzog und der Voraussetzung war für die NS-Völkermordverbrechen? Welche Funktion hatte diese Vernichtung für die Nazi-Idee einer rassisch homogenen Volksgemeinschaft? Sobald diese Fragen gestellt werden, und sie sind nicht nur von Bedeutung für die Bewertung der Nazi-Verfolgung von Sinti/Roma, sondern für unser Verständnis, unser Begreifenwollen des Nationalsozialismus insgesamt, wird klar, wie wenig hilfreich Lewys Antworten sind. Seine Antworten sind mehr als unbefriedigend. Sie sind eine Rückkehr zu alten Deutungsmustern und alten antiziganistischen Vorurteilen.

 

Guenter Lewy : »Rückkehr nicht erwünscht«. Die Verfolgung der Zigeuner im Dritten Reich, Propyläen, München, Berlin 2001

Zimmermann, Michael : Rassenutopie und Genozid.  Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Christians Verlag, Hamburg 1996 (Hamburger Beiträge zur Sozial- und Zeitgeschichte, Bd. 33)