Nach dem Tag der offenen Tür im Bundesministerium des Innern am 26. und 27. August 2017 hatte der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma schwere Vorwürfe gegenüber dem BMI und der Bundespolizei erhoben. Nach einem ausführlichen Telefongespräch zwischen dem Vorsitzenden des Zentralrates, Romani Rose und dem Präsidenten der Bundespolizei, Dieter Romann, wurde übereinstimmend erklärt, dass in der Bundesrepublik Deutschland die rechtsstaatlichen Kriterien für alle Bürger gleichermaßen zu gelten haben.
Der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma und der Präsident der Bundespolizei sind sich einig, dass es die selbstverständliche Aufgabe der Polizeibehörden in unserem Land ist, vor Kriminalität zu warnen und Straftäter ohne Ansehen der Person zu verfolgen.
Dieter Romann erklärte nach den erhobenen Vorwürfen, dass selbstverständlich die Staatsbürgerschaft eines jeden Bürgers nicht dadurch in Frage gestellt werden darf, indem die Abstammung zum Kriterium der polizeilichen Arbeit gemacht wird.
Aus diesem Grund hat die Innenministerkonferenz (IMK) bereits im Oktober 2007 erklärt:
„Das geltende Recht – Grundgesetz, Landesverfassung und Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) – verbietet es, Menschen aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, Abstammung oder religiösen Herkunft zu benachteiligen.
Nach dem Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten, das in Deutschland unmittelbar geltendes Recht ist, ist jede Diskriminierung aus Gründen der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit verboten.
Die Polizei sieht nicht nur diese rechtlichen Vorgaben als Ausgestaltung der Menschenwürde, sondern fühlt sich bei ihrem Handeln und Auftreten und nach ihrem Selbstverständnis und mit dem Blick auf die historische Verantwortung insbesondere dem Schutz von Minderheiten verpflichtet.“
Dieter Romann und Romani Rose werden zeitnah zu einem Gespräch in Potsdam zusammentreffen, um Notwendigkeit und Möglichkeit zukünftiger Kooperation zu erörtern.