Weiterführende Texte zum Fachtag „Racial Profiling und erweiterte DNA-Analysen in kriminalpolizeilichen Ermittlungen“

Seit November 2016 haben Ermittler*innen, Politiker*innen und Journalist*innen die Forderung erhoben, die Anwendung erweiterter forensischer DNA-Analysen in Deutschland gesetzlich zuzulassen. In Bayern wurde nun mit dem neuen Polizeiaufgabengesetz am 15.5. 2018 die Grundlage geschaffen um künftig in kriminalpolizeilichen Ermittlungen die Haut-, Haar- und Augenfarbe (was unter dem Begriff DNA-phenotyping zusammengefasst wird) sowie der sogenannten „biogeografischen Herkunft“ aus der DNA abzulesen.

Aus Sicht von Wissenschaftler*innen verschiedener Fachrichtungen sind erweiterte DNA-Analysen in der Forensik hoch problematisch. Hier finden sich einige inhaltliche Beiträge, die erweiterte DNA-Analysen kritisch in den Blick nehmen.