Beschluss zum Erhalt der Gräber von NS-verfolgten Sinti und Roma

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 9.12.2016

Bund und Länder haben am 9. Dezember im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin einen Beschluss zum Ruherecht für Grabstätten der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma gefasst. Wie es in der Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums heißt, kommen Bund und Länder damit der Bitte des Vorsitzenden des Zentralrats der Deutschen Sinti und Roma, Romani Rose, nach, der sich seit Jahren für ein dauerndes Ruherecht eingesetzt. Bund und Länder sind übereingekommen, die Kosten zum Erhalt der Gräber zu je 50 Prozent zu übernehmen.

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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