In Deutschland existieren schätzungsweise 2.600 Grabstätten von Überlebenden des nationalsozialistischen Völkermords an den Sinti und Roma. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma setzt sich dafür ein, dass diese Gräber dauerhaft als Familiengedächtnisstätten und als öffentliche Lernorte in staatliche Obhut genommen werden. Die vorliegende Dokumentation erläutert den Stand der Umsetzung in den verschiedenen Bundesländern, die unterschiedlichen derzeit gegebenen Möglichkeiten für den Erhalt der Grabstätten und gibt einen Überblick über die seit 2004 andauernden Verhandlungen des Zentralrats mit Bund, Ländern und Kommunen in der Sache.
Die Broschüre ist leider vergriffen, steht aber als pdf zur Verfügung und elektronisch zum Download.
Seit dem 5. Dezember 2018 gibt es eine bundesweite Regelung zum Erhalt der Grabstätten von Verfolgten Sinti und Roma im Nationalsozialismus. Der Zentralrat hat diese Regelung nach vielen Jahren der ... mehr
Heute wurde im Rahmen eines feierlichen Staatsaktes im Bundesrat anlässlich des jährlichen Gedenkens an den NS-Völkermord an den Sinti und Roma die „Bund-Länder-Vereinbarung betreffend den Erhalt der Gräber der unter ... mehr
Die Gräber von Sinti und Roma, die Opfer nationalsozialistischer Gewalt wurden, sollen in Thüringen dauerhaft erhalten bleiben. Darauf verständigte sich das rot-rot-grüne Kabinett am Dienstag in Erfurt. «Wir wollen diese ... mehr
Am 9. Dezember 2016 haben Bund und Länder im Rahmen der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in Berlin einen Beschluss zum Ruherecht für Grabstätten der unter der nationalsozialistischen ... mehr
Bund und Länder haben am 9. Dezember im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin einen Beschluss zum Ruherecht für Grabstätten der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma gefasst. Wie ... mehr