Ungekürzte Existenzsicherungsleistungen für aus dem Kosovo geflüchtete Roma

Der Zentralrat begrüßt die Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen

Nachdem das Sozialgericht Hildesheim den Landkreis Hildesheim verpflichtet hatte, einer 6-köpfigen Roma-Familie aus dem Kosovo ungekürzte Leistungen wie anderen Grundsicherungsbedürftigen auch zu gewähren und ihnen Zugang zum gesetzlichen Krankenversicherungssystem zu ermöglichen, hatte der Landkreis Hildesheim Beschwerde beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen eingelegt. Diese Beschwerde wurde nun vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen abgelehnt. 

Der Landkreis hatte argumentiert, dass die Familie rechtsmissbräuchlich keine Pässe vorgelegt und ihre Staatsangehörigkeit nicht nachgewiesen habe. Die Familie hatte sich aber darum bemüht, aber weder der Staat Kosovo, noch Serbien oder Nordmazedonien konnten die Staatsangehörigkeit der Familie bestätigen. 

Hintergrund dafür ist, dass viele Roma in den Staaten des ehemaligen Jugoslawien nie registriert worden sind und somit ihren Personenstand nicht dokumentieren können. Zudem leben viele Roma in Siedlungen, die nicht formalisiert sind, obwohl z.B. über Jahre hinweg eine gesetzliche Verpflichtung dazu durch die dortigen Behörden bestand. Solange dieser Zustand anhält, können die dort wohnenden Personen sich nicht registrieren lassen. Zudem wies das Landessozialgericht auf die systematische Diskriminierung der Roma in diesen Ländern hin. 

Daher kam es zu der Überzeugung, dass sich ein Nichtmitwirken der Antragsteller bei der Beschaffung von Identitätspapieren nicht feststellen lasse. 

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma begrüßt dieses Urteil, weil es sich an den Realitäten der Herkunftsländer orientiert, in denen Roma weiterhin einem weit verbreiteten Antiziganismus ausgesetzt sind. Zudem ist gerade Deutschland aus seiner geschichtlichen Verantwortung heraus besonders gefordert, sich für die Rechte der Roma einzusetzen.

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