Am 17. Februar 2016 findet im Foyer des Bundesgerichtshofs ein gemeinsames Symposium des Bundesgerichtshofs und des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma statt. Thema wird das Grundsatzurteil zur Ablehnung der Entschädigung von NS-verfolgten Sinti und Roma vom 7. Januar 1956 sein, in dem der BGH feststellte, dass die „Zigeuner“ von den Nationalsozialisten zu Recht als „artfremd“ behandelt worden seien. So führte er unter Zugrundelegung von NS-Kommentaren z.B. aus, dass „Zigeunern wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen“ sei.
Diese Rechtsprechung prägte über viele Jahre das gesamte Entschädigungsrecht für die Überlebenden der Sinti und Roma und wurde zur Niederschlagung von Strafverfahren gegen die Organisatoren des Holocausts herangezogen. 1963 erkannte zwar der BGH in Abänderung des Unrechtsurteils von 1956 den Entschädigungsanspruch an, distanzierte sich aber nicht von der rassistischen Charakterisierung der Minderheit.
Nach knapp 60 Jahren distanzierte sich BGH-Präsidentin Bettina Limperg im Rahmen ihres Besuchs des Zentralrats und Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma im März 2015 von diesem diskriminierenden Urteil. Zudem erschien in der Fachzeitschrift Neue Juristische Woche in der Januar/Februar-Ausgabe ein Artikel von BGH-Richter Prof. Dr. Andreas Mosbacher, in dem der Richter den 60. Jahrestag der „Zigeuner-Urteile“ zum Anlass nahm, um sich bei der Minderheit zu entschuldigen. Das Symposium, auf dem auch Staatssekretärin Dr. Stefanie Hubig ein Grußwort halten wird, soll durch die Aufarbeitung der historischen Entwicklung auch ein Zeichen für Rechtsstaat und Demokratie setzen.