Das Urteil im NSU-Prozess ist nach fünf Jahren gesprochen worden: lebenslange Haft für Beate Zschäpe. Für Anna Lipphardt, Professorin am Institut für Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie der Universität Freiburg, ist es wichtig, dass trotz des Urteils nicht nur die juristische und politische Aufklärung der Taten und der Unterstützerinnen und Unterstützer des NSU fortgeführt wird. „Vielmehr müssen wir die Auseinandersetzung um den NSU-Prozess als langfristigen gesellschaftlichen Lernprozess begreifen. Wir müssen den Umgang staatlicher Behörden, der Medien und der Gesamtgesellschaft mit den Verbrechen des NSU und seinen Opfern weiter kritisch hinterfragen und entsprechende Veränderungen einleiten“, fordert Lipphardt.
In Zukunft gelte es besonders, sich für transparente und verlässliche Regelungen zur Akteneinsicht einzusetzen. „Sobald wie möglich müssen klare Zuständigkeiten und Abläufe etabliert werden, die den Aktenzugang für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Journalistinnen und Journalisten sowie Akteurinnen und Akteure zivilgesellschaftlicher Initiativen regeln, die sich um die weitere Aufklärung des NSU-Komplexes bemühen.“ Dies ist unter anderem für die Aufarbeitung der Fehlermittlungen zum Mord an Michèle Kiesewetter in Heilbronn von Bedeutung. Dort richtete sich der Verdacht zunächst zwei Jahre lang auf Sinti und Roma, während die eigentlichen Täter – der NSU und seine Unterstützer – unbehelligt blieben. „Obwohl die beiden Opfer in Heilbronn Staatsdiener und Angehörige der Mehrheitsbevölkerung waren, kamen auch hier diskriminierende gruppenbezogene Ermittlungsansätze zum Tragen. Diese sind bisher noch nicht im vollen Umfang aufgearbeitet worden – was aber für ein konstruktives Verhältnis zwischen der Minderheit der Sinti und Roma und staatlichen Behörden dringend nötig ist“, so Lipphardt.
Gleichzeitig gehe es darum, dass bestehendes Wissen geteilt und die übergreifende kritische Aufklärungsarbeit zum NSU-Komplex nicht ausgebremst werde. Dafür gelte es nicht nur, sich auf die unterschiedlichen Zugänge, Kommunikationskulturen und Praxislogiken einzulassen. Es werde auch nötig sein, ausreichende Ressourcen dafür aufzutun. Aus dem NSU-Komplex könne zudem für die Zukunft gelernt werden. „Nach dem Ende des NSU-Prozesses und der Untersuchungsausschüsse ist es wichtig, den Blick zu weiten und zu fragen: Für welche rechtspolitischen Projekte wurden die Verbrechen des NSU seinerzeit vereinnahmt? Welche selbstkritischen Lehren haben Polizei- und Justizbehörden aus der bisherigen Aufarbeitung der vorurteilsgeprägten Ermittlungslogiken und -praktiken gezogen? Was lernen wir daraus für aktuelle und künftige rechtspolitische Projekte, die institutionelle Weiterentwicklung oder das Zusammenspiel von Ermittlungsbehörden und Medien?“
Darüber hinaus gelte es, institutionellen Rassismus zu erkennen, ihn zu benennen und zu bekämpfen. Es sei die grundlegende Pflicht des Staates, seiner Vertreter und Institutionen, konstruktiv mit Kritik umzugehen und im Sinne von Artikel 3 des Grundgesetzes dafür zu sorgen, dass Strukturen und Arbeitsweisen in Polizei- und Justizwesen stetig weiterentwickelt und verbessert werden, um sicherzustellen, dass „niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt“ werde.
Anna Lipphardt ist seit 2011 Professorin am Institut für Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen unter anderem Migrations- und Mobilitäts-Forschung, Politische Anthropologie und Kritische Sicherheitsforschung. Sie arbeitet momentan an einer Studie zum so genannten „Heilbronner Phantom“ und den Fehlermittlungen im Mordfall Michèle Kiesewetter.