Die polizeiliche Stigmatisierung von Sinti und Roma hat hierzulande eine lange Tradition. Sie begann im Kaiserreich und setzt sich bis heute in Polizeidatenbanken fort. Auf dem 36c3 haben Lea Beckmann und Anja Reuss Ende Dezember in Leipzig die Geschichte dieser Diskriminierung präsentiert und die heutige Situation beleuchtet.
Artikel von Christopher Hamich, netzpolitik.org
Das Völkerrecht verbietet Diskriminierungen und die deutsche Polizei darf kein Racial Profiling betreiben. Sie darf Menschen also nicht nach äußeren, stereotypen Merkmalen einordnen und kontrollieren. In einer guten Welt wäre dieser Text damit zu Ende.
Leider sieht die Realität anders aus. So werden Menschen aus der Minderheit der Sinti und Roma noch heute gesondert in Polizeidatenbanken gespeichert und stereotypisierend behandelt. Das zeigten Lea Beckmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Anja Reuss vom Zentralrat Deutscher Sinti und Roma in einem Vortrag auf dem 36. Chaos Communication Congress, der Ende Dezember 2019 in Leipzig stattfiand (der gesamte Talk online zum Nachschauen).
Diskriminierung mit Tradition
Polizeiliche Datenbanken sind mächtige Instrumente. Ob und wie Menschen darin vorkommen, wirkt sich ganz unmittelbar auf ihr Leben aus. Das merkt in Deutschland kaum eine Gruppe so sehr wie Sinti und Roma.
Reuss und Beckmann beschreiben in ihrem Vortrag zunächst die historische Entwicklung des Antiziganismus bei deutschen Sicherheitsbehörden. Schon seit dem Kaiserreich bestehe eine strukturierte Sondererfassung der Minderheit, ab 1899 gab es dafür sogar einen eigenen Nachrichtendienst. In der NS-Zeit sei diese stereotype und rassistische Sondererfassung weitergeführt worden. Und auch nach 1945 habe sich diese diskriminierende Tradition fortgesetzt. Es seien „Zigeunerpolizeien“ entstanden, mit teils gleichem Personal und gleichen Akten.
In der Geschichte der Bundesrepublik verändert sich die Sondererfassung der Minderheit in Polizeidatenbanken und Kriminalstatistiken immer wieder, wie Beckmann und Reuss aufzeigen. Dabei ändert sich allerdings nichts am strukturellen Rassismus gegen Sinti und Roma. Was sich ändert, sind die Begriffe, die diesen enthalten. Nach dem Krieg habe der Begriff der „Landfahrer“ zur Markierung der Minderheit gedient, später hätten sie „reisende Täter“ geheißen und heute werde der Aktenvermerk „hwao – häufig wechselnder Aufenthaltsort“ genutzt. Die Klassifizierung sage dabei nichts über tatsächlich wechselnde Aufenthaltsorte aus, sondern sei klar rassistisch geprägt.
An der Praxis einer Aktenführung über eine ganze Bevölkerungsgruppe ändere diese Art der Verschleierung durch Neu-Benennung aber wenig. „Eine Erfassung findet statt, ob versteckt oder offen“, so Beckmann.
„Osteuropäische DNA“ am Tatort
Zum Ende des Vortrags tragen Beckmann und Reuss noch Beispiele für die Auswirkungen einer solchen, stetig weitergetragenen Stigmatisierung vor. Sie besprechen einen Fall im Land Berlin und den der Polizistin Michèle Kiesewetter, die 2007 vom NSU getötet wurde. Die Ermittlungen hätten sich zu Beginn auf Sinti und Roma fokussiert, weil eine „osteuropäische DNA“ gefunden wurde (die sich später als verunreinigt herausstellte) und ein Volksfest in der Stadt stattgefunden habe. Das genügte für rassistisch geprägte Ermittlungen und das Anfertigen von ganzen Stammbäumen.
Beckmann und Reuss schließen mit Forderungen, die eigentlich banal und selbstverständlich wirken. Sie möchten unter anderem ein stärker durchgesetztes Verbot von Racial Profiling, eine zivilgesellschaftliche Allianz gegen die Diskriminierung, die Aufarbeitung bisherigen Unrechts und einen Bruch mit antiziganistischen Stereotypen bei den Polizeibehörden.
Quelle: netzpolitik.org
Titelbild: Lea Beckmann und Anja Reuss auf dem 36c3; Foto: media.ccc.de