Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma fordert seit langem, dass Vertreter*innen von Selbstorganisationen der Sinti und Roma in die Landesmedienanstalten berufen werden. Die Berufung von Sinti und Roma in die Kontrollgremien der privaten Medien stellt ausdrücklich eine gesellschaftspolitische und rechtliche Verpflichtung dar, die sich aus der Anerkennung der Sinti und Roma als autochthone nationale Minderheit in Deutschland ergibt. So hat sich die Bundesrepublik Deutschland mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten zur Einbeziehung der Sinti und Roma ins gesellschaftliche und politische Leben verpflichtet.
Der Verein Deutscher Sinti e.V. Minden, Mitgliedsverband im Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, wurde vom Landtag Nordrhein-Westfalen in seiner 128. Sitzung am 19. Mai 2021 gemäß § 93 Absatz 4 Landesmediengesetz NRW (LMG NRW) als gesellschaftlich relevante Gruppe bestimmt, die ein Mitglied in die Medienkommission der Landesanstalt für Medien entsenden darf. Unser Verband hatte sich mit drei weiteren gesellschaftlichen Gruppen auf einen Platz in dem Kontrollgremium beworben.
Bis zum Bewerbungsstichtag 1. März 2021 sind insgesamt vier Bewerbungen beim Landtag eingereicht worden. Die Liste der Bewerber wurde als Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 17/12909 – veröffentlicht. Entsprechend des Wahlvorschlags der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13828 – wählte der Landtag alle vier in der Unterrichtung genannten Bewerber mit der nach dem Gesetz erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit als entsendeberechtigte Stellen gemäß § 93 Abs. 4 LMG NRW.
Die Vertretung von Sinti und Roma in den Rundfunkräten und Landesmedienanstalten ist eine wichtige minderheitenpolitische Forderung, da die Lebensrealität von Sinti und Roma in Deutschland auch heute noch in vielfältiger Weise von Diskriminierung geprägt ist, die durch negative Stereotypen in der Fernseh- und Filmberichterstattung, vorurteilsschürende Bebilderungen von Nachrichten und zum Teil rassistische Unterhaltungsfilme verstärkt und reproduziert wird.
Besonders bei der Vermittlung von Medienkompetenz ist die Beteiligung von Vertreter*innen der Sinti und Roma in Kontrollgremien unerlässlich, um für diskriminierende Berichterstattung und diskriminierende Sendungen zu sensibilisieren und diese durch die Anregung entsprechender Aufsichtsbeschwerden, Programmrichtlinien und medienpädagogischer Angebote in Zukunft zu verhindern.
In Rheinland-Pfalz wurde schon 2017 für die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) und für den Rundfunkrat des SWR in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg durch entsprechende Ergänzung der Mediengesetze und –staatsverträge eine Vertretung der deutschen Sinti und Roma aufgenommen.