Stärkung der Teilhabe von Sinti und Roma im RBB-Staatsvertrag

Am 1. Januar 2024 trat der novellierte Staatsvertrag der Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) in Kraft. Mit der Formulierung „Er [der RBB] trägt insbesondere den Anliegen von […] ethnischen Minderheiten, speziell der Kultur der Sinti und Roma, Rechnung,“ kommen die Vertragsparteien einer langjährigen Forderung des Zentralrats entgegen, die Sichtbarkeit und Teilhabe der Minderheit in den Medien zu stärken und ihre zahlreichen Beiträge zur deutschen und europäischen Kulturgeschichte im Programm zu thematisieren. Besonders in Brandenburg haben in der Landespolitik in den vergangenen Jahren positive Entwicklungen stattgefunden, vor allem durch die Erhebung der Bekämpfung des Antiziganismus ebenso wie des Antisemitismus zum Staatsziel mit Verfassungsrang.

Der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma betonte bei einem Treffen mit Ministerpräsident Woidke im Mai vergangenen Jahres die Bedeutung dieses gemeinsamen Antrags aller demokratischen Kräfte: „Brandenburg hat für uns im Hinblick auf seine Minderheitenpolitik eine Vorbildfunktion. Indem die Bekämpfung des Antiziganismus zum Staatsziel erhoben wurde, zeigt die Landesregierung Verantwortung vor der Geschichte und ächtet den Antiziganismus genauso wie den Antisemitismus. Sie setzt damit ein beispielhaftes Signal für unseren demokratischen Rechtsstaat.

Der Zentralrat begrüßt den neuen Staatsvertrag, betont jedoch gleichermaßen, dass dieser Schritt nur der Anfang sein kann. Seit langem wird als zentraler minderheitenpolitischer Schritt die Beteiligung der Sinti und Roma in Rundfunkräten und Landesmedienanstalten, um die für die Programmgestaltung maßgeblichen Personen und Gremien für diskriminierende Berichterstattung zu sensibilisieren und diese durch die Entwicklung entsprechender Programmrichtlinien in Zukunft zu verhindern. Auch die Unabhängige Kommission Antiziganismus definierte in ihrem 2021 veröffentlichten Abschlussbericht „verbesserte Partizipationsstrukturen für Sinti und Roma, insbesondere durch die Entsendung von Minderheitenangehörigen in staatliche Gremien, wie die Rundfunkräte und Landesmedienanstalten“ als eine ihrer sechs zentralen Handlungsempfehlungen.

Seit 2017 gehört ein Vertreter des Verbands Deutscher Sinti & Roma, Landesverband Rheinland Pfalz dem Rundfunkrat des SWR an. Seit 2021 vertritt der Verein Deutscher Sinti e.V. Minden Sinti und Roma als gesellschaftlich relevante Gruppe in der Landesmedienanstalt NRW. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und der Landesrat deutscher Sinti und Roma Berlin-Brandenburg e.V. setzen sich gemeinsam für einen festen Sitz für die Minderheit im Rundfunkrat des RBB ein.

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