In Ungarn wurden jetzt neun Angehörige der Roma-Minderheit zu Haftstrafen von zweieinhalb bis vier Jahren verurteilt wegen Angriffs auf vier Mitglieder der – damals bereits verbotenen – „Ungarischen Garde“; als strafverschärfend wurde bewertet, daß es sich um „Rassismus“, also ein „Verbrechen gegen die [ungarische] Nation“ handele. Gegenüber Roma den Vorwurf des Rassismus zu erheben und diesen Vorwurf als strafverschärfend in Gerichtsverfahren einzuführen, stellt für den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma eine Umkehrung des Schutzes vor Rassismus dar.