Am 20. Februar 2018 um 14.00 Uhr findet im Prinz-Carl-Palais in München die feierliche Unterzeichnung des Staatsvertrags zwischen dem Freistaat Bayern und dem Bayerischen Landesverband Deutscher Sinti und Roma statt. Ministerpräsident Horst Seehofer unterzeichnet den Vertrag gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Landesverbandes Deutscher Sinti und Roma, Erich Schneeberger, in Anwesenheit von Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle und dem Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose.
Bayern hat damit die bisher bestehende Gemeinsame Erklärung der Bayerischen Staatsregierung mit dem Landesverband Deutscher Sinti und Roma in einen Staatsvertrag überführt.
Mit der Unterzeichnung des Staatsvertrags wird ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung des Europäischen Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten vollzogen. Wie im Staatsvertrag festgestellt wird, soll „die bestehende enge Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat und dem Landesverband fortgesetzt und intensiviert werden.“ Freistaat und Landesverband arbeiten weiterhin gemeinsam an dem Ziel, der Diskriminierung von Angehörigen der Minderheit auf allen Gebieten des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens effizient und effektiv entgegenzuwirken.“ Dabei unterstützen Freistaat und Landesverband Initiativen auf den Gebieten von Bildung, Kultur und Wissenschaft, die dem Schutz und dem Erhalt der kulturellen Identität der hier als nationale Minderheit lebenden Sinti und Roma dienen und dem Antiziganismus entgegenwirken.“ Von besonderer Bedeutung ist dabei die Förderung der Erinnerung an die Geschichte der deutschen Sinti und Roma, insbesondere an die Verfolgung der Minderheit und den systematischen Völkermord durch die Nationalsozialisten.
Ministerpräsident Seehofer: „Mit der Vertragsunterzeichnung heute setzen wir ein historisches Zeichen. Wir bekennen uns zur politisch-historischen Verantwortung gegenüber den Sinti und Roma, die lange zu den vergessenen Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zählten, und bekräftigen gemeinsam die Grundlagen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Gegenwart und in der Zukunft. Wir wollen so Geschichtsbewusstsein, Aufklärung und Förderung der Toleranz gegenüber Minderheiten in den Mittelpunkt unserer gemeinsamen Arbeit rücken.“
Erich Schneeberger, Vorsitzender des Verbands Deutscher Sinti und Roma – Landesverband Bayern: „Die nun auf staatsvertraglicher Ebene abgeschlossene Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und unserem Landesverband ist für uns von zentraler Bedeutung und hat für die kommenden Jahre wesentlichen Einfluss auf die anzustrebende Gleichstellung sowie den Erhalt unserer Kultur und Tradition. Wir begrüßen es sehr, dass mit dem Abschluss des Vertrags die bisherigen freiwilligen Leistungen des Freistaats eine rechtlich verbindliche Grundlage erhalten und in ihrer Höhe nun den tatsächlichen Erfordernissen angepasst wurden. Ich danke der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag für die Unterstützung bei diesem wichtigen Anliegen.“
Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle: „Der Vertrag zwischen der Bayerischen Staatsregierung und dem Landesverband der Deutschen Sinti und Roma bietet die Möglichkeit, die intensive Zusammenarbeit auf einer besonderen Grundlage fortzusetzen. Dabei kommt der Erinnerungsarbeit eine bedeutende Rolle zu. Neben der Schoah, dem Völkermord an den Juden, ist der Massenmord an den Sinti und Roma das zweite große genozidale Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands“.
Romani Rose begrüßte die Unterzeichnung des Staatsvertrags als vorbildlichen Schritt für den Minderheitenschutz: „Mit der Unterzeichnung des Staatsvertrags schreibt das Land Bayern fest, dass die bayerischen Sinti und Roma ein Teil des Landes, seiner Geschichte und Kultur sind. Damit wird den seit vielen Jahrhunderten in Bayern beheimateten deutschen Sinti und Roma die ihnen zustehende Anerkennung als gleichberechtigte Bürger zuteil“, so der Zentralratsvorsitzende.
Zur Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei gelangen Sie hier.
Beitrag in der Süddeutschen Zeitung vom 20. Februar 2018 von Dietrich Mittler: „Ein Zeichen der Wertschätzung“
In Baden-Württemberg, Hessen, Bremen und Rheinland-Pfalz haben Landesregierungen mit den Landesverbänden des Zentralrats entsprechende Staatsverträge, bzw. vertragliche Vereinbarungen abgeschlossen, die den Minderheitenschutz nach dem Rahmenübereinkommen des Europarates umsetzen. In Schleswig-Holstein haben der Schutz und die Förderung der Minderheit der Sinti und Roma Verfassungsrang. Am 2. Mai 2017 unterzeichneten Ministerpräsident Bodo Ramelow und der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, eine Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit der Landesregierung mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma.
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