Zentralrat begrüßt Verfassungsergänzung in Schleswig-Holstein: Europaweites Signal für Minderheitenschutz von Sinti und Roma

Am kommenden Mittwoch, den 14. November 2012, um 10.00 Uhr wird der Schleswig-Holsteinische Landtag in Kiel über die Aufnahme der deutschen Sinti und Roma in den Minderheitenschutz-Artikel 5 der schleswig-holsteinischen Landesverfassung abstimmen. Zentralratsvorsitzender Romani Rose wird dabei anwesend sein. Erwartet wird eine große bis einstimmige Mehrheit oberhalb des erforderlichen 2/3-Quorums. Mit der erstmaligen Verankerung des Anspruchs auf Schutz und Förderung für die Minderheit der Sinti und Roma in einer Verfassung setze das Land Schleswig-Holstein ein Zeichen für die Minderheitenpolitik in ganz Europa, erklärte der Vorsitzende des Zentralrats. „Unter dem Eindruck der für uns Sinti und Roma als historisch empfundenen Einweihung des Denkmals beim Reichstag in Berlin ist dies ein zweiter großer Schritt für eine gleichberechtigte Anerkennung unserer Minderheit als Bürger dieses Landes“, so der Zentralratsvorsitzende.

Der Staat bekenne sich damit auch zu seiner besonderen Verantwortung nach dem Holocaust gegenüber Sinti und Roma, die seit Jahrhunderten hier beheimatet sind. Angesichts des gewaltbereiten Rassismus in vielen Ländern Süd- und Osteuropas gebe SchleswigHolstein damit ein Signal an diese Staaten, sich zu den bei Ihnen beheimateten Roma Minderheiten zu bekennen, sie vor den Angriffen der Rechtsextremisten und dem alltäglichen Rassismus wirksam zu schützen. Damit wird auch an ihre Verpflichtung erinnert, der Roma-Bevölkerung in ihren Ländern ein Mindestmaß an Lebensmöglichkeiten zu garantieren. Aufgrund der Initiative des Zentralrats und des Schleswig-Holsteinischen Landesverbands hatte schon im Februar 1998 Ministerpräsidentin Heide Simonis eine Gesetzesvorlage für eine entsprechende Verfassungsergänzung unterbreitet. Trotz der eindeutigen Empfehlung des eingerichteten Sonderausschusses „Verfassungsreform“ scheiterte der Antrag im Landtag damals an der erforderlichen 2/3-Mehrheit. Der Zentralrat bewertet es als großen Erfolg der Bürgerrechtsarbeit und der Selbstorganisationen der Minderheit, dass es jetzt zu dieser wichtigen politischen Entscheidung kommt. „Sie wird auch dazu beitragen, dass viele Sinti und Roma, die aus Furcht vor Benachteiligung im Beruf ihre Minderheitenzugehörigkeit nicht offen legen, motiviert werden, sich zu ihrer Identität zu bekennen“, so Romani Rose.

PDF-Download

Verwandte Themen und Beiträge: