Zentralrat begrüßt wegweisendes Urteil im Neuruppiner Prozess gegen ehemaligen KZ-Wachmann

 

Rekonstruierte Zaunanlage im ehemaligen Konzentrationslager Sachsenhausen, in dem der Verurteilte laut Urteil von 1942 bis 1945 wissentlich dazu beigetragen hat, dass mindestens 3.500 Menschen ermordet wurden. (CC BY-SA 2.5, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3036924)

Im Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen begrüßt der Zentralrat das Urteil von 5 Jahren Freiheitsentzug ohne Bewährung für den 101-jährigen Täter. Dass auch das Schicksal der im Nationalsozialismus verschleppten und ermordeten Sinti und Roma in dem Prozess thematisiert wurde, ist bemerkenswert, da dies in früheren Strafprozessen meist nur am Rande passiert ist. Der Zentralratsvorsitzende Romani Rose mahnt an, nun auch die Aufarbeitung des fortgesetzten Antiziganismus nach 1945 voranzutreiben.

„Das ausgesprochene Strafmaß von 5 Jahren ohne Bewährung für den ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen ist wegweisend. Mit diesem Urteil, das im Namen des Volkes gesprochen wurde, distanziert sich unsere Gesellschaft von diesen Verbrechen, die einen Zivilisationsbruch darstellten. Dabei ist es zweitrangig, ob der 101-jährige Verurteilte die Haft tatsächlich antritt. Das Urteil ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil das Landgericht Neuruppin in seiner Beweisaufnahme auch das Schicksal der in die nationalsozialistischen Konzentrationslager verschleppten und dort ermordeten Sinti und Roma berücksichtigt hat und somit diese Verbrechen – neben den Verbrechen an den Jüdinnen und Juden – in den Mittelpunkt seiner Argumentation gestellt hat. Jahrzehntelang spielte der Völkermord an Sinti und Roma in Strafprozessen gegen NS-Täter kaum eine Rolle. Gerade für die wenigen noch lebenden Überlebenden des Holocaust ist diese öffentliche Anerkennung ihres Leids deshalb von großer Bedeutung, wenn sie auch sehr spät kommt“, sagte der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma zu dem Neuruppiner Urteil.

Die Unabhängige Kommission Antiziganismus (UKA) hat in ihrem im vergangenen Jahr veröffentlichten Abschlussbericht festgestellt, dass nun die Aufarbeitung der fortgesetzten Diskriminierung der Sinti und Roma nach 1945 eine hohe Priorität haben muss. In seinem Grußwort zum 40-jährigen Bestehen des Zentralrats bat auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier „für dieses zweite Leid, das den Sinti und Roma in der Nachkriegszeit angetan wurde“ im Namen der Bundesrepublik um Verzeihung und mahnte eine zügige Aufarbeitung an: „Auch in der jungen Bundesrepublik erlebten Sinti und Roma Ausgrenzung und Herabwürdigung; Behörden, Polizei und Justiz diskriminierten, stigmatisierten oder kriminalisierten Angehörige der Minderheit; in Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit wurde der Völkermord an den Sinti und Roma verschwiegen, verleugnet oder verdrängt; Ansprüche auf Entschädigung wurden lange, viel zu lange nicht anerkannt.“

Romani Rose appelliert in diesem Zusammenhang an den Bundestag, die Empfehlungen der UKA zeitnah zu debattieren und Mittel für eine unabhängige wissenschaftliche Aufarbeitung der Zeit nach 1945 bereitzustellen: „Die nach 1945 fortgesetzte Ausgrenzung der Angehörigen unserer Minderheit durch Behörden und Institutionen der Bundesrepublik hat dazu geführt, dass viele Sinti und Roma ihre Herkunft verleugnen mussten und in die Anonymität flüchteten. Auf diese Weise wurden uns die Leistungsträger genommen und das öffentliche Bild unserer Minderheit massiv zum Negativen beeinflusst. Es ist an der Zeit, dieses Unrecht, wie von der UKA und vom Bundespräsidenten gefordert, wissenschaftlich zu untersuchen und aufzuarbeiten. Wir dürfen dabei als Gesellschaft nicht den gleichen Fehler machen, wie bei der Aufarbeitung der NS-Verbrechen und so lange warten, bis die allermeisten Opfer nicht mehr da sind, um zu erleben, dass ihr Leidensweg nicht nur anerkannt, sondern im Detail aufgearbeitet wird.“

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