Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt stellte aktuell ein Strafverfahren gegen die NPD wegen Volksverhetzung ein. Diese Einstellung begründete sie damit, dass die Person, die die NPD-Wahlplakate mit dem Text „Geld für die Oma, statt für Sinti und Roma“ aufgehängt hat, nicht ermittelt werden könne. Dafür, dass diese Plakate in Ingolstadt auf Veranlassung der NPD aufgehängt wurden, gebe es keine Anhaltspunkte. Es sei festzustellen, dass aufgrund der durchgeführten Ermittlungen nicht die NPD, sondern eine Person, die diese alten Plakate noch in Besitz hatte, die Plakate in Ingolstadt aufgehängt habe und die Person nicht ermittelt werden könne.
Hierzu erklärte der Zentralratsvorsitzende Romani Rose:
„Angehörige unserer Minderheit werden seit 2013 in verschiedenen Wahlkämpfen mit eben diesen volksverhetzenden Plakaten aus der Rechtsgemeinschaft ausgegrenzt. Deswegen forderten wir die Stadt Ingolstadt dazu auf, die Plakate abhängen zu lassen. Die Stadt weigerte sich, da ihrer Rechtsansicht zufolge eine Volksverhetzung nicht vorliege und die rassistische Parole von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Die Stadt hatte positive Kenntnis von den Plakaten. Wären diese ordnungswidrig aufgehängt worden und nicht der NPD zuzuordnen, hätte die Stadt die Abhängung veranlasst. Durch die Form der Ermittlungsarbeit und die Begründung, wie sie von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt gewählt wurde, wird unser Rechtsstaat ad absurdum geführt. Die Staatsanwaltschaft entlässt den geistigen Brandstifter dieser rassistischen Hetze aus seiner Verantwortung vor dem Gesetz.“ Mit einer derart abenteuerlichen Argumentation und der zugrundeliegenden Logik erteile die Staatsanwaltschaft rassistischen Parteien einen Freibrief zur straflosen Verbreitung ihrer Propaganda, so Rose weiter.
Gegen die Einstellungsverfügung hat der Zentralrat Beschwerde eingelegt