Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin stellte mit einem dem Zentralrat jetzt zugegangenen Bescheid vom 4. August 2014 endgültig die Ermittlungen gegen die NPD Berlin wegen Beleidigung u.a. ein, die der Zentralrat mit einer Strafanzeige beantragt hatte. In einem „Einladungsschreiben“ der NPD vom April d.J. für eine fingierte Diskussionsveranstaltung am 19.5.2014 im Rathaus Berlin-Neukölln hieß es u.a.: „Wir wollen auf dieser Veranstaltung über Möglichkeiten sprechen, das Problem des zunehmenden Missbrauchs des Sozialstaates durch Angehörige der Sinti und Roma und die damit einhergehende immense Kriminalitätsbelastung in den Griff zu bekommen…).Die Generalstaatsanwaltschaft sah keine Strafbarkeit und sprach über im Wahlkampf zulässige „Geschmacklosigkeit“.