Zentralrat mahnt Verfassungsergänzung in Schleswig-Holstein an

Minderheitenschutz für Sinti und Roma nicht ad acta legen !

Der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, mahnte in seinem heutigen Schreiben an die Vorsitzenden aller Landtagsfraktionen die Aufnahme der deutschen Sinti und Roma in den Minderheitenschutz-Artikel 5 der schleswig-holsteinischen Landesverfassung an. Die vor einem Jahr begonnenen Verhandlungen zur Ergänzung der Landesverfassung dürften nach dem Ergebnis der Sachverständigen-Anhörung im September 2010 nicht ad acta gelegt werden, so Rose.

„Unter dem Eindruck der für uns Sinti und Roma als historisch empfundenen Gedenkveranstaltungen im Deutschen Bundestag und im ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz am 27. Januar sollten jetzt auch konkrete Schritte folgen“, schrieb der Zentralratsvorsitzende. Auch Bundestagspräsident Norbert Lammert habe in seiner Rede die besondere Verantwortung Deutschlands für die Sinti und Roma, „die zum Teil seit Jahrhunderten auf dem Gebiet des Deutschen Reiches lebten“ hervorgehoben.

Rose bedauerte, dass seit September 2010 keine Fortschritte bei den Beratungen im Parlament erfolgten und auch Ministerpräsident Peter Harry Carstensen bisher kein Gespräch mit dem Zentralrat zugesagt habe. Nach den einhelligen Aussagen der Sachverständigen stehe fest, dass die derzeitige Verfassungssituation, die den Anspruch auf Schutz und Förderung nur für die dänische und friesische Minderheit vorsehe, eine rechtliche Benachteiligung enthält, die mit der Bundesverfassung nicht vereinbar sei. Rose hatte in seiner Stellungnahme am 1. September 2010 vor dem Landtag einen besonderen Appell an die Regierungsfraktionen gerichtet, damit sie ihre ablehnende Haltung nochmals überdenken. Damit könne das Land ein Zeichen setzen für die Politik gegenüber den Sinti und Roma-Minderheiten in ganz Europa. Dieses würde auch überall wahrgenommen.

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