Zivilgesellschaftlicher Monitoringbericht: Deutschland muss Antiziganismus in den sozialen Diensten verbieten und soziale Rechte garantieren

Der kürzlich erschienene zweite Bericht des Roma Civil Monitor (RCM) zu Deutschland hat verschiedene sozialpolitische Maßnahmen untersucht, von denen insbesondere Sinti und Roma profitieren könnten. Während der EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma (EU-Roma-Strategie) die Politik auf Bundesebene nicht verändert hat (es gibt keine Strategie auf nationaler Ebene), wurde er dazu genutzt, die Annahme von Maßnahmen zu fördern, die sich auf lokaler und regionaler Ebene positiv auf Sinti und Roma auswirken sollen.

Die Berichte des RCM sind Teil eines Projekts, das 2017 begann und von der Europäischen Kommission finanziert wird, um die Beteiligung der Zivilgesellschaft am Monitoring der Integrationsstrategien in der gesamten EU zu stärken. Der Mehrwert des zivilgesellschaftlichen Monitorings besteht darin, dass die teilnehmenden NGOs mit den Betroffenen in engem Kontakt stehen und unabhängige Stimmen vertreten.

„Antiziganismus, diese spezifische Form des Rassismus, verhindert die gleichberechtigte Teilhabe von Sinti und Roma in fast allen Bereichen der Gesellschaft. Wenn wir über die desolate Wohnsituation oder die weitgehend schlechte Bildungssituation und die Segregation von Sinti und Roma in den Schulen sprechen, verstehen wir diese oft dokumentierten Benachteiligungen als das, was sie sind: als materialisierter Rassismus. Diese Ablehnung, zusammen mit dem wachsenden extremen Nationalismus der letzten Jahre, wird immer gewalttätiger und bedroht die Minderheit in fast allen europäischen Ländern“, schreibt Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, in der Einleitung des Berichts.

Ein großer Teil der benachteiligten, zugewanderten EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien, darunter viele Roma, ist in Deutschland mit einer Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert. Ihnen fehlt es an Wissen über den lokalen Arbeitsmarkt, der einen geregelten Zugang ermöglichen würde. Es fehlen einfache Informationsangebote und ausreichende Unterstützung. Diese EU-Bürger haben keine Vertretungskanäle und sind mit starken Diskriminierungsmustern konfrontiert. Sie werden häufig sehr schlecht bezahlt, arbeiten unter prekären Bedingungen, sind nicht versichert, leisten keine Beiträge zur Sozialversicherung und genießen keine Rechte als Arbeitnehmer. Bei Vertragsbrüchen des Arbeitgebers verfügen sie nicht über das Wissen und die Sprachkenntnisse, die notwendig sind, um solche Fälle vor Gericht zu bringen.

Roma, die Asylbewerber sind, wurde ebenfalls entweder die Arbeitserlaubnis verweigert oder sie mussten jahrelang auf sie warten. Arbeitsagenturen müssen solche Genehmigungen für „geduldete“ Asylsuchende bewilligen, wenn es sich um eine Arbeit handelt, die weder ein deutscher Staatsbürger noch ein Ausländer mit einer Arbeitserlaubnis ausführen kann, aber solche Möglichkeiten sind selten. Wenn ein „geduldeter“ Asylbewerber länger als vier Jahre in Deutschland lebt, ist die Zustimmung der Agentur für Arbeit nicht mehr erforderlich. Allerdings muss diese Aufenthaltserlaubnis unter Umständen alle drei Monate erneuert werden, was sie als Arbeitssuchende weniger attraktiv macht.

Generell hängt die benachteiligte Stellung vieler Sinti und Roma stark mit der strukturellen, institutionellen und direkten Diskriminierung in der Schule zusammen. Zum einen wird ein erheblicher Teil der Roma-Kinder aus EU-Mobilitäts-, Migranten- oder Flüchtlingsfamilien in getrennte Klassen für Kinder mit unzureichenden Sprachkenntnissen geschickt. Aufgrund unklarer Kriterien für den Übergang in die Regelschulklassen bleiben sie oft in diesem System stecken. Viele verlassen dann die Schule ohne regulären Abschluss. Das zweite Ausgrenzungsmuster  hängt mit dem Sonderschulsystem (Förderschulen) zusammen. Viele Sinti und Roma-Kinder werden in Sonderschulen und Klassen für Kinder mit Behinderungen, z.B. mit sozio-emotionalen Problemen, geschickt. Die Kriterien, nach denen sie in diese Schulen geschickt werden, sind intransparent und hängen oft von subjektiven Einschätzungen der Lehrkräfte und/oder anderer Bildungsbehörden ab, die oft Entscheidungen basierend auf antiziganistischen Vorurteilen treffen. In beiden Fällen ist es für die Schülerinnen und Schüler äußerst schwierig anschließend eine reguläre Schul-, Hochschul- und/oder Berufsausbildung zu erhalten.

Was den Wohnraum betrifft, so haben sich die in den letzten fünf Jahren in vielen Ballungsräumen um über 40 Prozent gestiegenen Mieten in Deutschland sowie der in den letzten zwei Jahrzehnten halbierte Bestand an Sozialwohnungen sicherlich auch negativ auf den Zugang benachteiligter Sinti und Roma zu Wohnraum ausgewirkt. Die wenigen neuen Wohnungsprojekte für deutsche Sinti und Roma in den letzten Jahren, die ein spezifisches lokales Engagement für die Minderheit widerspiegeln, bleiben Einzelfälle. Benachteiligte Roma aus Bulgarien und Rumänien sind im Bereich des Wohnens sicherlich am stärksten benachteiligt aufgrund ihrer prekären Position auf dem Arbeitsmarkt, ihrem unsicheren Aufenthaltsstatus und häufiger Diskriminierung, die zum Teil auf ihrer vermeintlichen Ethnie oder ihrem Herkunftsland beruht. Diese Gruppe ist häufig Opfer von Ausbeutung und unsicheren Wohnverhältnissen („Schrottimmobilien“), sie ist unter der wachsenden Zahl von Menschen überrepräsentiert, die in deutschen Städten im Freien  und in den improvisierten Baracken- und Zeltsiedlungen schlafen, die in den letzten Jahren in vielen deutschen Städten wie Pilze aus dem Boden geschossen und dann schnell vertrieben wurden.

Die Krankenversicherung ist in Deutschland seit 2007 für alle Menschen – theoretisch – Pflicht. In der Praxis, und vor allem aufgrund verschärfter gesetzlicher Regelungen, haben sowohl Migranten ohne Papiere als auch eine große Zahl von EU-Bürgern aus anderen Mitgliedstaaten, vor allem aus Bulgarien und Rumänien, nur schwer oder gar keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung. Anfang 2017 ist das Recht von EU-Bürgern, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, auf den Bezug von Sozialleistungen, einschließlich der Gesundheitsversorgung, eingeschränkt worden. Personen ohne Staatsangehörigkeitspapiere aus Nicht-EU-Ländern können medizinische Leistungen theoretisch in Anspruch nehmen, sind aber verpflichtet, beim Sozialamt einen Antrag auf Ausstellung eines Krankenscheins zu stellen. Das Aufenthaltsgesetz verpflichtet die Sozialämter dann, die Betroffenen bei der Ausländerbehörde zu melden, wodurch sie von einer Abschiebung bedroht sind.

Die Zivilgesellschaft empfiehlt der Kultusministerkonferenz (KMK), den 2018 eingeleiteten Prozess zur Gestaltung, Begleitung und Evaluierung von Bildungsrichtlinien zur Auseinandersetzung mit der Geschichte und Kultur der Sinti und Roma sowie des Antiziganismus in den Schullehrplänen zu verstärken. Die KMK sollte die Fortführung des von der Stiftung EVZ koordinierten Arbeitskreises Bildung fördern, der 2015 zentrale Empfehlungen für die gleichberechtigte Bildungsbeteiligung von Sinti und Roma in Deutschland veröffentlicht hat. Dieser Arbeitskreis sollte in Zukunft von der KMK oder einer staatlichen Stelle koordiniert werden.

Öffentliche Arbeits- und Sozialämter erbringen unvoreingenommene Dienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger. Antiziganismus sollte daher als Diskriminierungsstruktur in Sensibilisierungsschulungen für Beschäftigte in den öffentlichen Arbeitsvermittlungseinrichtungen angesprochen werden. Außerdem sollten Sinti und Roma-Organisationen und im Themenbereich engagierte Einzelpersonen gestärkt werden, um antiziganistisches Verhalten der öffentlichen Dienste zu überwachen, Beschwerden gegen Diskriminierung einzureichen und Opfer von Diskriminierung zu unterstützen.

 

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