Monitoringbericht zur EU Rahmenstrategie

Bericht zur Umsetzung der "Integrierten Maßnahmenpakete zur Integration und Teilhabe der Sinti und Roma in Deutschland"

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma legt – in Zusammenarbeit mit dem Verein Sozialfabrik / Forschung und Politikanalyse und dem Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma – drei zivilgesellschaftliche Monitoringberichte zur Umsetzung des „EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma“ in Deutschland vor.

  • Im ersten Bericht (2018-2019) werden die Felder institutionelle Rahmenbedingungen, Gleichbehandlung und Antiziganismus analysiert.
  • Im zweiten Bericht (2019) werden die Bereiche Bildung, Beschäftigung, Wohnraum und Gesundheit untersucht.
  • Der dritte Bericht (2020) befasst sich mit Antiziganismus in der sozialen Arbeit und in der öffentlichen Verwaltung.
  • Diese Zusammenfassung stellt die zentralen Ergebnisse und Empfehlungen der drei Monitoringberichte vor.

Die Berichte untersuchen kritisch die politischen Entwicklungen wie auch die Maßnahmen, welche die Gleichbehandlung von Sinti und Roma in Deutschland fördern sollen. Aus der Situationsanalyse werden konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet, die auf der in der praktischen Arbeit gewonnenen Expertise der während der Untersuchung befragten Organisationen basieren. Entstanden ist so ein in dieser Form bisher einzigartiges Erfahrungsbild lokaler Akteure.

Die aktuellen Evaluationen der europäischen Rahmenstrategie für Sinti und Roma zeigen deutlich, dass die Bekämpfung der Wirkungsmechanismen des Antiziganismus eine zentrale Voraussetzung ist, damit Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsprogramme zum Erfolg führen.

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma fordert, dass die deutsche Bundesregierung noch vor Ende der Legislaturperiode einen „Aktionsplan für die Bekämpfung von Antiziganismus und die gleichberechtigte Teilhabe von Sinti und Roma“ entwickelt und beschließt. Die von der Bundesregierung im Frühjahr 2019 eingesetzte Unabhängige Kommission Antiziganismus wird voraussichtlich Anfang 2021 der Bundesregierung und dem Bundestag ihre Ergebnisse und Handlungsempfehlungen vorlegen; der Zentralrat erwartet, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode mit der Umsetzung der Empfehlungen beginnt. Ziele und Maßnahmen des Aktionsplans sollten im Rahmen eines Dialog- und Konsultationsprozess mit Selbstorganisationen von Sinti und Roma, mit der weiteren Zivilgesellschaft, mit Facheinrichtungen sowie mit Behörden und Ministerien auf Länder- und Bundesebene definiert werden.  Der vom Zentralrat angeregte Aktionsplan soll sowohl das Follow-Up der Unabhängigen Kommission Antiziganismus gewährleisten, als auch den zukünftigen ‚Strategischen Rahmen der EU für Gleichstellung, Inklusion und Partizipation von Sinti und Roma‘ für 2020-2030 in Deutschland umsetzen, der während der deutschen EU Ratspräsidentschaft im Herbst 2020 auf den Weg gebracht werden soll.

Die Bekämpfung von Antiziganismus ist notwendig nicht nur um Menschenrechte von Sinti und Roma zu gewährleisten. Eine Gesellschaft frei von Antiziganismus ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung von Demokratie und Rechtsstaat. Die Bekämpfung des Antiziganismus ist nicht zuerst die Aufgabe der Minderheit selbst. Es ist die Aufgabe des Staates und seiner Institutionen; es ist die Aufgabe der europäischen Institutionen und der europäischen Staaten, denn Sinti und Roma sind gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger ihrer Länder.

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