Artikel in der Deutschen Richterzeitung: „…und gehört zur Volksgruppe der Roma“

In der neuesten Auflage der Deutschen Richterzeitung (DRIZ 2/2017) wurde ein gemeinschaftlicher Artikel von Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Andreas Mosbacher und dem Vorsitzenden des Zentralrats Romani Rose veröffentlicht. Obwohl in den persönlichen Verhältnissen im Urteil lediglich Kriterien wie, wann und wo der Angeklagte geboren, in welchen Verhältnissen er aufgewachsen ist, seine schulische und berufliche Bildung, sein Beruf und die familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse zu nennen sind, verweisen einige Urteile auf die Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe. Die Nennung der ethnischen Zugehörigkeit ist, wie bestimmte andere Informationen über den Angeklagten, ein typisches Einfallstor für die Diskriminierung von Minderheiten und die Bestätigung latenter Vorurteile. Unter dem Titel „…und gehört zur Volksgruppe der Roma“ werben die Autoren für mehr Sensibilität der Strafjustiz beim Umgang mit Minderheiten.