Newo Kreben golenge gai his an o Gettos Lowensa basch lengri Renta

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma hat sich  gemeinsam mit den jüdischen Verbänden in Deutschland und in Polen dafür eingesetzt, dass für die wenigen noch lebenden Menschen, die in Ghettos während der NS-Herrschaft arbeiten mussten, es noch eine Entschädigung gegeben soll.

Das Bundeskabinett hat dazu am 14. Juni 2017 die Neufassung der Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war (Anerkennungsrichtlinie) beschlossen.

  1. Die Neufassung der Richtlinie begründet im § 1 Ziffer 1 einen Anspruch auf eine einmalige Leistung für Personen, „die sich zwangsweise in einem Ghetto aufgehalten haben, das in einem Gebiet des nationalsozialistischen Einflussbereichs lag, und während dieser Zeit ohne Zwang in einem beschäftigungsähnlichen Verhältnis gearbeitet haben“, wenn sie „für diese Arbeit keine Leistung aus den Mitteln der Stiftung ‚Erinnerung, Verantwortung und Zukunft‘ erhalten haben oder hätten erhalten können“. Die einmalige Leistung besteht nach § 2 Ziffer 1 aus einer Kapitalzahlung in Höhe von 2 000 Euro.
  2. Nach § 2 Ziffer 2 besteht zudem die Möglichkeit einen Antrag auf einen einmaligen Rentenersatzzuschlag in Höhe von 1500 Euro zu stellen, wenn ein „Verfolgter, bei dem die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto vorliegen, nur deshalb keinen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung [hat], weil die allgemeine Wartezeit nach § 50 Absatz 1 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch nicht erfüllt ist“.

Zur weiteren Fragen verweisen wir auf die Informationen zur Anerkennungsleistung für Ghettoarbeit und Rentenersatzzuschlag auf der Webseite des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen:

http://www.badv.bund.de/DE/OffeneVermoegensfragen/AnerkennungsleistungenfuerGhettoarbeit/start.html

Über die Anträge auf Einmalzahlungen entscheidet die Arbeitsgruppe Anerkennungsleistung für Ghettoarbeit (AG AfG). Sämtliche Anträge sind mit Hilfe der hierfür vorgesehenen Formulare an das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in 11055 Berlin zu richten.

 Anhänge:

  1. Antragsformular für die Anerkennungsleistung Ghettoarbeit (DE, EN)
  2. Antragsformular für einen einmaligen Rentenersatzzuschlag (DE, EN)