Bund und Länder haben am 9. Dezember im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin einen Beschluss zum Ruherecht für Grabstätten der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma gefasst. Wie es in der Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums heißt, kommen Bund und Länder damit der Bitte des Vorsitzenden des Zentralrats der Deutschen Sinti und Roma, Romani Rose, nach, der sich seit Jahren für ein dauerndes Ruherecht eingesetzt. Bund und Länder sind übereingekommen, die Kosten zum Erhalt der Gräber zu je 50 Prozent zu übernehmen.
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Die Gräber von Sinti und Roma, die Opfer nationalsozialistischer Gewalt wurden, sollen in Thüringen dauerhaft erhalten bleiben. Darauf verständigte sich das rot-rot-grüne Kabinett am Dienstag in Erfurt. «Wir wollen diese ... mehr
In Deutschland existieren schätzungsweise 2.600 Grabstätten von Überlebenden des nationalsozialistischen Völkermords an den Sinti und Roma. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma setzt sich dafür ein, dass diese Gräber dauerhaft ... mehr
Heute ist eine Initiative von Ministerpräsident Horst Seehofer zur Einführung einer finanziellen Unterstützung zum Erhalt der Grabstätten vom NS-Regime verfolgter Sinti und Roma umgesetzt worden. Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber hat ... mehr
Sinti- und Roma-Familien stehen zunehmend vor dem Problem, dass die Grabstätten ihrer Angehörigen, zu denen die verstorbenen Holocaust-Überlebenden gehören, aufgrund abgelaufener Fristen (Ruhezeiten) nach den üblichen Friedhofsordnungen endgültig beseitigt werden. ... mehr
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