Am 17. Februar 2016 fand im Foyer des Bundesgerichtshofs ein gemeinsames Symposium des Bundesgerichtshofs und des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma zur Aufarbeitung der Entschädigungsrechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus den 1950er Jahren betreffend die nationalsozialistische Verfolgung von Sinti und Roma statt. Im Zentrum stand das Grundsatzurteil zur Ablehnung der Entschädigung von NS-verfolgten Sinti und Roma vom 7. Januar 1956, in dem der BGH feststellte, dass die „Zigeuner“ von den Nationalsozialisten zu Recht als „artfremd“ behandelt worden seien. Diese Rechtsprechung prägte über viele Jahre das gesamte Entschädigungsrecht für die Überlebenden der Sinti und Roma und wurde zur Niederschlagung von Strafverfahren gegen die Organisatoren des Holocausts herangezogen. 1963 erkannte zwar der BGH in Abänderung des Unrechtsurteils von 1956 den Entschädigungsanspruch an, distanzierte sich aber nicht von der rassistischen Charakterisierung der Minderheit.
Die gemeinsame Veranstaltung mit dem Bundesgerichtshof war für die Minderheit der Sinti und Roma von historischer Bedeutung. Die Justiz hat damit ein wichtiges Zeichen gesetzt, die auch im Bereich der Justiz von fatalen Kontinuitäten geprägte bundesdeutsche Nachkriegsgeschichte aufzuarbeiten.