Gräber von NS-verfolgten Sinti- und Roma-Familien schützen und erhalten – Forderung an Ministerpräsidenten der Länder

In Schreiben an die Ministerpräsidentinnen und –präsidenten bat heute der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, alle Bundesländer um eine gemeinsame Initiative zum Schutz und für die Erhaltung der Gräber von NS-verfolgten Sinti und Roma als Familiengedächtnisstätten. Rose bat die Regierungschefs, persönlich an dem von Bundesrats-Vizepräsident Volker Bouffier geleiteten Gespräch mit dem Zentralrat im Bundesrat am 10. Juli 2014 teilzunehmen, damit es jetzt nach den vielen Jahren der Verhandlungen zu einer Regelung kommt, an die sich bundesweit die Friedhofsträger halten können.

Sinti- und Roma-Familien stehen zunehmend vor dem Problem, dass die Grabstätten ihrer Angehörigen, zu denen die verstorbenen Holocaust-Überlebenden gehören, aufgrund abgelaufener Fristen (Ruhezeiten) nach den üblichen Friedhofsordnungen endgültig beseitigt werden sollen. In anderen Fällen werden Verlängerungsgebühren gefordert, die von den Betroffenen nicht getragen werden können oder es sind keine unmittelbaren Angehörigen mehr vorhanden, die die Grabpflege leisten können. Neben den Präsidenten des Deutschen Städtetages und des Städte- und Gemeindebundes unterstützen auch Ministerpräsidenten und verantwortliche Politiker in den Ländern ausdrücklich eine Regelung, damit diese Grabstätten in öffentliche Obhut genommen und auf Dauer erhalten werden können. In einigen Bundesländern (Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bremen) ist in vertraglichen Vereinbarungen bzw. einem Staatsvertrag mit den Landesverbänden deutscher Sinti und Roma ausdrücklich die Sicherstellung für den Erhalt der Grabstätten vereinbart worden. In vielen Fällen wurden betroffene Gräber inzwischen als Ehren- oder Dauergräber erhalten bzw. unter Denkmalschutz gestellt. In den übrigen aktuellen Fällen, in denen die Grabrechte jetzt abgelaufen sind, wurden die Entscheidungen über Gebühren und die Erhaltung im Hinblick auf die angestrebte allgemeine Regelung ausgesetzt.

Die Erhaltung der Grabstätten ist für die Minderheit der Sinti und Roma Teil ihrer kulturellen Identität. Sie sind Familiengedächtnisstätten für die während des NS-Regimes – als einzige außer den Juden familienweise – verfolgten Mütter, Väter, Kinder und weiteren Angehörigen der Minderheit der Sinti und Roma. Im Hinblick darauf bildet der Schutz als Minderheit eine besondere rechtliche Verpflichtung. Für die meisten der im Nationalsozialismus ermordeten Familienangehörigen der Sinti und Roma gibt es nirgendwo eine Grabstelle. Auch ihrer wird an den wenigen vorhandenen Gräbern gedacht.

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