Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) stellt Beschwerdeverfahren gegen SAT.1 ein

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten versagt bei der Prüfung der Zentralrats-Beschwerde

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma hatte Programmbeschwerde eingelegt gegen die SPIEGEL-TV Produktion Roma: Ein Volk zwischen Armut und Angeberei, die in der Reihe Akte 20.19 am 07. August 2019 von SAT 1 ausgestrahlt worden war. Eine Vielzahl von Sinti und Roma hatten sich telefonisch an den Zentralrat gewandt und ihre Bestürzung über diese massiv diffamierende Sendung geäußert. Die Einstellung des Beschwerdeverfahrens gegen SAT.1 durch die LMK Rheinland-Pfalz kommt überraschend und ist in der Sache vollkommen unverständlich.

Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma: „Die Prüfgremien der Medienanstalten legitimieren mit dieser Entscheidung eine stigmatisierende und rassistische Dokumentation. Diese hat wiederholt Ratten gezeigt oder im Kommentar eingesprochen und so einen systematischen Zusammenhang zwischen Ratten und der Minderheit herstellt, der die Minderheit wieder als eine Gefahr für Hygiene und Gesundheit in der Gesellschaft erscheinen lässt. Die Stigmatisierung von Sinti und Roma in Sendungen wie dieser schafft die Atmosphäre für einen zunehmend gewaltbereiten Antiziganismus, der wiederum zu Anschlägen wie denen in München 2016 oder in Hanau im Februar 2020 führt.“

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hatte die Kritik an dem Filmbeitrag vollumfänglich geteilt und erklärt ‚gerade das entsetzliche die ‚Dokumentation‘ bestimmende Bild von Ratten … erinnert auf verheerende Weise an Zeiten, in denen die visuelle Verbindung zwischen Mensch und Ratten Teil staatlich organisierte Hetze war‘.

„Es ist schlichtweg skandalös, daß ein Aufsichtsgremium wie die ZAK, die den Prinzipien unseres Rechtsstaats verpflichtet ist, die Diskriminierung von Sinti und Roma durch die Einstellung des Verfahrens rechtfertigt und selbst gegen die Vorgaben des Rundfunkgesetzes verstößt. Die ZAK ist ihrer Verantwortung für eine diskriminierungsfreie Darstellung in den Medien mit der Einstellung des Verfahrens in keiner Weise gerecht geworden.“, so Romani Rose.

Der Zentralrat hatte zuletzt am 14. April 2020 die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz gebeten, den Stand des Verfahrens mitzuteilen; diese Anfrage ist bis heute unbeantwortet geblieben. Es ist für den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma unbegreiflich, dass dieses Beschwerdeverfahren ohne jede Anhörung durchgeführt wurde.

Der Zentralrat fordert die die Medienanstalten und insbesondere die ZAK auf, ihre Verfahren zu überprüfen und hinsichtlich der direkten Anhörung von Beschwerdeführern anzupassen. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma wird sich außerdem an die politisch verantwortlichen Gremien und die Landesparlamente wenden, um eine entsprechende Änderung der Beschwerdeverfahren zu initiieren.

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