Am 9. Dezember 2016 haben Bund und Länder im Rahmen der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in Berlin einen Beschluss zum Ruherecht für Grabstätten der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma gefasst. Mit dieser Entscheidung wird dem langjährigen Anliegen des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma entsprochen, der sich seit 2004 bei Bund, Ländern und Kommunen dafür einsetzt, dass diese Gräber dauerhaft als Familiengedächtnisstätten und öffentliche Lernorte in staatliche Obhut genommen werden.
„Mit dem am vergangenen Freitag in Berlin gefassten Beschluss haben die Bundesregierung und die Länder ein historisches Zeichen gesetzt. Die Entscheidung zum Erhalt unserer Grabstellen ist ein wichtiges politisches Signal und zugleich Ausdruck einer gemeinsamen Verantwortung vor der Geschichte, zumal die Grabstätten der jüdischen Opfer schon vor Jahrzehnten in staatliche Obhut genommen wurden“, so der Vorsitzende des Zentralrats, Romani Rose. „Unsere Gräber sind die letzten Spuren deren, die die Schrecken des Holocaust überlebt haben. Sie sind die Zeugnisse des Völkermords an den Sinti und Roma und als solche ein Vermächtnis für unsere Demokratie und unseren Rechtstaat“.
„Es wäre“, so Rose weiter, „zu wünschen, dass auch andere Staaten vor allem in Ost- und Südosteuropa ihre besondere historische Verantwortung gegenüber den dort seit Jahrhunderten beheimateten Roma-Minderheiten wahrnehmen. Dies wäre ein wichtiger Beitrag zur Überwindung der Ausgrenzung unserer Minderheit in der Gegenwart.“