Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma
Während die neu gegründete Bundesrepublik die jüdischen Opfer als Voraussetzung für die Wiederaufnahme in die internationale Staatengemeinschaft schon bald anerkannte und ihnen eine zumindest materielle „Wiedergutmachung“ für das erlittene Unrecht gewährte, wurde der Völkermord an der Minderheit der Sinti und Roma jahrzehntelang geleugnet. Man betrog die Überlebenden um ihre moralische Anerkennung als Opfer der nationalsozialistischen „Rassenpolitik“ und um ihre Ansprüche auf Entschädigung. Selbst das von den Nazis geraubte Vermögen wurde in den meisten Fällen nicht zurückerstattet. Gesundheits- und Ausbildungsschäden erkannten die zuständigen Behörden oder die medizinischen Gutachter nicht als verfolgungsbedingt an. Dabei vertraten sie unverhohlen rassistische Auffassungen, die in der Kontinuität nationalsozialistischer Rassenideologie standen.
Viele der Täter, die für den Völkermord an den Sinti und Roma mitverantwortlich waren, konnten bei Behörden oder in der Privatwirtschaft ungehindert Karriere machen. Die Deportationen in die Vernichtungslager wurden als vorgeblich „kriminalpräventiv“ gerechtfertigt, dieses Denken fand sogar Eingang in die Urteile höchster deutscher Gerichte. Auch in der Wissenschaft und an den ehemaligen Orten der Verfolgung, den Mahn- und Gedenkstätten, blieb der Völkermord an den Sinti und Roma ein Randthema, das allenfalls eine Fußnote wert war.
Dies begann sich erst allmählich zu ändern mit der politischen Selbstorganisation der Betroffenen und der Gründung einer Bürgerrechtsbewegung, die seit Ende der Siebzigerjahre durch öffentliche Veranstaltungen auf ihr Anliegen aufmerksam machte. Die erste internationale Gedenkkundgebung fand am 27. Oktober 1979 im ehemaligen Konzentrationslager Bergen-Belsen zur Erinnerung an den Völkermord an 500.000 Roma und Sinti in Europa statt. Auf dieser Kundgebung sprach die erste Präsidentin des Europaparlaments, Frau Simone Veil, die als jüdisches Mädchen selbst dieses KZ überlebt hatte und deren Mutter dort ermordet wurde.
Insbesondere der Hungerstreik in der KZ-Gedenkstätte Dachau Ostern 1980, der sich u. a. gegen die Methoden rassistischer Sondererfassung unserer Minderheit bei Justiz- und Polizeibehörden – auf der Grundlage der Akten der NS-Zeit und zum Teil sogar mit dem ehemaligen SS-Personal – richtete, fand in der Berichterstattung weit über die deutschen Grenzen hinaus Beachtung.
Zu den Forderungen der Hungerstreikenden gehörten insbesondere die offizielle Anerkennung des Völkermordes an der Minderheit und die Einleitung von Verfahren, um die noch lebenden Täter für ihre Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen. Verlangt wurde auch die Überführung der früheren NS-Akten in das Bundesarchiv. Die Akten waren noch im Besitz der „Rasseforscher“, wie der Professoren Erhard und Arnold in Landau und Tübingen, die zu diesem Zeitpunkt noch in Amt und Würden waren. Die Teilnehmer der Protestaktion wollten, dass der Missbrauch dieser Dokumente des Völkermordes beendet wird, und eine Wiederaufnahme der Entschädigungsverfahren für die KZ-Überlebenden erfolgt.
Im Februar 1982 erfolgte die Gründung des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma mit Sitz in Heidelberg. Der Zentralrat, dem der 16 Mitgliedsvereine (Landesverbände und regionale Vereine) angehören, vertritt seither auf nationaler wie internationaler Ebene die Interessen der in Deutschland lebenden Sinti und Roma.
Eine entscheidende Zäsur in der Bürgerrechtsarbeit war der 17. März 1982, als der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt eine Delegation des Zentralrats empfing und in völkerrechtlich bedeutsamer Weise die NS-Verbrechen an den Sinti und Roma als Völkermord aus Gründen der so genannten „Rasse“ anerkannte. Dies wurde durch den Nachfolger in diesem Amt, Bundeskanzler Helmut Kohl, im Rahmen einer Bundestagsdebatte im November 1985 noch einmal bestätigt.
Nach über 20 Jahren beharrlicher Bürgerrechtsarbeit durch den Zentralrat und die Landesverbände hat in vielen gesellschaftlichen Bereichen ein spürbarer Wandel im Umgang mit der Minderheit der deutschen Sinti und Roma eingesetzt. Dies gilt auch für die Frage der Wiedergutmachung: Seit Mitte der Achtzigerjahre konnte der Zentralrat für die überlebenden Opfer der NS-Verfolgung eine grundlegende Änderung der früheren diskriminierenden Entschädigungspraxis bewirken und in mehreren Tausend Einzelfällen Neuentscheidungen der zuständigen Behörden zugunsten der Betroffenen durchsetzen.
Zeitleiste einiger wichtiger Momente und Erfolge
1973 Erste Demonstration von Sinti in Heidelberg, um gegen die Erschießung eines Sinto durch die deutsche Polizei zu protestieren
1979 Erste internationale Gedenkkundgebung im ehemaligen Konzentrationslager Bergen-Belsen
1980 Hungerstreik im ehemaligen Konzentrationslager Dachau
1981 Besetzung des Tübinger Universitätsarchivs um die Überführung der dort gelagerten „NS-Rasseakten“ in das Bundesarchiv zu erwirken
1982 Anerkennung des NS-Völkermords an den Sinti und Roma durch Bundeskanzler Helmut Schmidt
1982 Gründung des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma
1983 Demonstration vor dem Bundeskriminalamt in Köln, um gegen die andauernde Sondererfassung der Minderheit zu protestieren
1985 Demonstration vor dem Regierungspräsidium in Köln gegen die Vergabepraxis bei der „Härteregelung“ des Bundes für Verfolgte nichtjüdischer Abstammung, März 1985
1990 Erwerb des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma im historischen Zentrum von Heidelberg
1991 Ernst-August König, ehemaliger SS-Wachmann des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau, wird zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, nachdem der Zentralrat Anzeige gegen ihn erstattet hat
1993 Anlässlich von Himmlers Auschwitz-Erlass findet in der letzten Plenarsitzung des Bundesrates eine offizielle Gedenkveranstaltung zur Erinnerung an den Völkermord an 500.000 Sinti und Roma statt, die seit dem institutionalisiert wurde
1995 Sinti und Roma werden in Deutschland als nationale Minderheit anerkannt
1997 Feierliche Eröffnung des Dokumentations- und Kulturzentrums der deutschen Sinti und Roma in Heidelberg und der weltweit ersten Dauerausstellung zum NS-Völkermord an den Sinti und Roma
1998 Das deutsche Romanes wird durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschützt
2001 Unter der Leitung des Dokumentationszentrums wird im Staatlichen Museum Auschwitz eine Dauerausstellung über den NS-Völkermord an den Sinti und Roma eröffnet
2006 Die polnische Regierung ernennt Romani Rose als ersten Vertreter der Sinti und Roma zum Mitglied des Internationalen Auschwitz-Rates
2012 Die deutschen Sinti und Roma werden in den Minderheitenschutzartikel der Landesverfassung von Schleswig-Holstein aufgenommen
2012 Einweihung des Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas in Berlin
2015 Das Europäische Parlament anerkennt offiziell den NS-Völkermord an Sinti und Roma und den Antiziganismus als spezifische Form des Rassismus
2016 Der Bundesgerichtshof distanziert sich von der rassistischen Rechtsprechung der Nachkriegszeit, insbesondere von seinem skandalösen 1956-er Urteil
2018 Die Bundesregierung und die Länder unterzeichnen die „Bund-Länder-Vereinbarung betreffend den Erhalt der Gräber der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma“, mit der der dauerhafte Erhalt der Grabstätten NS-verfolgter Sinti und Roma sichergestellt wird.
2019 Die Bundesregierung beruft die Mitglieder der Unabhängigen Expertenkommission Antiziganismus
2019 Das Dokumentations-und Kulturzentrum eröffnet das Bildungsforum gegen Antiziganismus
2019 Das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma übernimmt die Trägerschaft von RomArchive
2020 Die Internationale Allianz zum Holocaustgedenken verabschiedet Arbeitsdefinition zu Antiziganismus
2022 Benennung des ersten Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland
2022 Die bundesweite Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) startet in Berlin in Trägerschaft des Zentralrats
2022 Verabschiedung der Gemeinsamen Empfehlung der Kultusministerkonferenz und des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma zur Vermittlung der Geschichte und Gegenwart von Sinti und Roma in der Schule